Die Vorstandsfrauen der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) der Vorderpfalz hat die Mitglieder in ihrer Partei in diesem Verwaltungsbereich der SPD seit einigen Wochen mit einer großen Sammelaktion zu Sachspenden für die Frauenschutzhäuser erfolgreich mobilisiert, meldet die Vorsitzende Ursula König. Gespendet werden konnten Artikel des täglichen Bedarfs wie Oberbekleidung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche, Spiele und Spielsachen für jedes Alter, Haushaltsartikel, Elektrokleingeräte und Körperpflegeprodukte. Dafür möchten sich die Vorstandsfrauen der ASF ganz herzlich bei den Spendern für Ihre Hilfe und Engagement bedanken.
„Wir alle wissen, dass die finanzielle Lage der Kommunen nicht rosig ist in dieser Zeit und von daher die Unterhaltung von sozialen Einrichtungen in den Städten und Gemeinden innerhalb ihrer Haushaltslage immer schwerer fällt. Davon sind auch die Frauenhäuser u. a. in der Vorderpfalz, in den Städten wie Speyer, Ludwigshafen und Frankenthal betroffen“ schreibt Vorsitzende Ursula König. Die wenigsten Mitmenschen wüßten, dass die Großstädte mit sochen Einrichtungen auch Schutzsuchende aus dem Umland aufnehmen, erklärt sie.
Trotz der bisherigen Sammelaktion fehlen den genannten Häusern deshalb noch immer ausreichend Geldmittel um die untergebrachten Frauen zu betreuen, versorgen und die Einrichtungen zweckdienlich in Schuss zu halten. In Speyer und Frankenthal stehen außerdem im jeweiligen Frauenhaus ein Umzug der gesamten sozialen Einrichtung an, was ebenfalls viel Geld kosten wird. Das autonome Frauenhaus in Speyer benötigt dringend dadurch bedingt eine neue Küche. Somit möchte die ASF hiermit mit einem Aufruf alle Bürger in der Vorderpfalz motivieren, auf die hier genannten Konten der Frauenhäuser Geld zu spenden, auf Wunsch auch gerne mit Spendenquittung.
Autonomes Frauenhaus Speyer
Kreis- und Stadtsparkasse Speyer
Konto Nr. 5322,
BLZ 547510
Frauenhaus Frankenthal
Sparkasse Rhein-Haardt
Konto Nr. 240 023 317
BLZ 546 512 40
Frauenhaus Ludwigshafen
Sparkasse Vorderpfalz
Konto Nr. 504 423
BLZ 545 500 10