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Startseite Uncategorized

„Cum-Ex-Geschäfte“: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

by Redaktion
25.11.2024
in Uncategorized
Lesezeit: 2 mins read
DRK Haßloch verbreitet Fake News im WOCHENBLATT
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Revision des Angeklagten verworfen – Verfahren rechtskräftig abgeschlossen

Das Landgericht Wiesbaden – Urteil vom 30. Mai 2023 – 6 KLs – 1111 Js 18753/21 – hat den Angeklagten im   Zusammenhang  mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt sowie eine Einziehungsentscheidung getroffen. Der Bundesgerichtshof hat die auf die Behauptung eines Verfahrenshindernisses und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten betreffend den Schuld- und Strafausspruch im Beschlusswege verworfen; insoweit ist das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts veranlasste und begleitete der Angeklagte die  Umsetzung  eines  von  ihm  konzipierten  Modells   zur   Durchführung   von   Cum-Ex-Geschäften unter Einbindung eines vermögenden privaten Investors. Nach dem Kenntnisstand des Angeklagten hatten zuvor lediglich Banken im Eigenhandel diese Geschäfte durchgeführt. Sie zielten darauf ab, deutsche Finanzbehörden zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu veranlassen, obwohl diese zuvor nicht entrichtet worden war. 

Der Angeklagte, ein Rechtsanwalt und Steuerberater, wirkte als Ideengeber und Berater bei der Planung und Umsetzung der Cum-Ex-Transaktionen mit. Teilweise reichte er zudem unter seinem Kanzleibriefkopf die Körperschaftsteuererklärungen, die falsche Angaben zu – tatsächlich nicht bestehenden – Steuererstattungsansprüchen enthielten, beim zuständigen Finanzamt ein. Der Angeklagte profitierte hiervon über zusätzliche Provisionsansprüche; deren Betrag wurde im landgerichtlichen Urteil eingezogen. 

Der Bundesgerichtshof hat die auf die Behauptung eines Verfahrenshindernisses und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten betreffend den Schuld- und Strafausspruch im Beschlusswege verworfen; insoweit ist das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen. 

Die ausführliche Geschichte kann man im Deutschlandfunk nachlesen: https://www.deutschlandfunk.de/cum-ex-geschaefte-wie-das-verwirrspiel-mit-aktien-100.html

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Schlagworte: Cum-Ex-Geschäfte: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen SteuerhinterziehungRevisions des Angeklagten verworfen - Verfahren rechtskräftig abgeschlossen
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