LG Berlin II gibt AfD-Politikerin Huy recht
Die AfD-Politikerin Gerrit Huy ist erfolgreich gegen Correctiv vorgegangen. Das LG Berlin II verbot unter anderem die Aussage, es sei auf dem Potsdamer Treffen um einen “Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger” gegangen. Darüber informiert LTO in seinem Bericht vom 18.03.2026. Wie LTO weiter berichtet, hat das Landgericht Berlin einer Klage der AfD-Politikerin Gerrit Huy stattgegeben und dem Recherchemedium Correctiv drei Aussagen zum Potsdamer Treffen untersagt (Urteil vom 17.03.2025, AZ.: 27 O 379/25). In dem Verfahren ging es vor allem darum, ob Aussagen von Correctiv als zulässige Meinungsäußerungen oder als unwahre Tatsachenbehauptungen zu werden sind. Hier der Originalbericht dazu: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-ii-gibt-afd-politikerin-huy-recht
Es ist ein „offenes“ Geheimnis, dass Correctiv-Gründer David Schraven in Sachen Rechtsradikalimus sehr intensiv recherchiert, dabei nimmt er immer wieder die AfD ins Visier. Er war Anfang Dezember 2025 auch in Neustadt a.d.Wstr. als Gastredner in das Roxy-Kino eingeladen, wo er in der Veranstaltung auch die AfD politisch aufs Korn nahm. Die Veranstaltung wurde von Pfarrerin Martina Horak-Werz moderiert, NR hatte am 10.12.2025 darüber berichtet,
Die Veranstaltung wurde am 17.11.2025 auch in der RHEINPFALZ angekündigt, https://www.rheinpfalz.de/lokal/neustadt_artikel,-correctiv-vortrag-zur-enstehungsgeschichte-_arid,5833010.html, einen Bericht über die Veranstaltung gab es nicht.
Doch nun nochmal zu dem gewonnenen Prozess der AfD-Politikerin Gerrit Huy und zur Beurteilung von LTO dazu, die schreiben, dass es im Rechtsstreit um die Kernaussage, der verbotenen Aussage „Masterplan“ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger ging, die laut LG Berlin keine Nebensächlichkeit sei. Zu prüfen war, ob es sich um bei dieser Äußerung um eine Meinung oder eine Tatsache handelte. Da im Bericht von Correctiv das Wort „Ausweisung“ affirmativ vorkomme, spreche sehr viel dafür, dass es sich um die zentrale Passage handele, die bei vielen Medien und Lesern zur irrtümlichen Annahme geführt habe, in Potsdam sei tatsächlich über Ausweisungen diskutiert worden. Am Ende des Prozesses steht fest: Das Urteil des LG Berlin II ist ein harter Schlag für Correctiv, aber nicht das Ende des Rechtsstreits. Ein Gang zum Kammergericht in Berlin durch Correctiv ist genauso sicher wie umgekehrt eine Berufungsentscheidung in Hamburg im Fall Vosgerau. Ob die Passagen letztlich verboten werden oder nicht, ist daher völlig offen.












