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Startseite Politik

CDU-Landtagsfraktion ruft Verfassungsgerichtshof an – Schuldenbremse darf nicht ausgehebelt werden

by Karin Hurrle
27.11.2014
in Politik
Lesezeit: 2 mins read
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Julia Klöckner/Dr. Adolf Weiland (CDU): Forderung eines Normenkontrollverfahrens

Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion hat in ihrer gestrigen Sitzung die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz in Koblenz beschlossen. Dabei geht es um die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einzelner Bestimmungen von drei haushaltsrelevanten Landesgesetzen. Dazu erklären die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner, und der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Dr. Adolf Weiland:Julia Klöckner: „Wir sehen mit großer Sorge, dass die Landesregierung die hohe jährliche Neuverschuldung des Landes trotz der ab 2020 geltenden neuen verfassungsrechtlichen Schuldenbremse fortsetzen will. Damit werden die Belastungen für die zukünftigen Generationen in Rheinland-Pfalz immer weiter erhöht und den kommenden Generationen ihre Handlungsmöglichkeiten genommen“. Die Regierungsmehrheit habe rechtliche Regelungen geschaffen, mit der das Verfassungsgebot eines ausgeglichenen Haushalts umgangen werden soll.

Im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle beantragt deshalb die Landes-CDU die verfassungsrechtliche Prüfung des Pensionsfondsgesetzes, des Landeshaushaltsgesetzes 2014/2015 und des Ausführungsgesetzes zur Schuldenbremse nach Art. 117 Landesverfassung. Die Diskussionen der zurückliegenden Jahre habe gezeigt, dass die Landesregierung nicht bereit sei, sich ernsthaft mit der substantiellen Kritik des Landesrechnungshofs und der CDU-Landtagsfraktion an ihrer Haushalts- und Finanzpolitik auseinanderzusetzen.

Die parlamentarischen Möglichkeiten der Opposition seien ausgeschöpft. Deshalb sei es jetzt dringend notwendig, die Einhaltung der Verfassung des Landes auf dem Rechtsweg sicherzustellen. Dr. Adolf Weiland: „Mit dem missbräuchlich ausgestalteten Pensionsfonds, dem jeweils geltenden Landeshaushaltsgesetz und den Ausführungsbestimmungen für den Art. 117 der Landesverfassung will die Landesregierung die ab 2020 einzuhaltende Schuldenbremse mit rechtswidrigen Mitteln umgehen“. Der Pensionsfonds werde daher missbraucht. Er diene nicht wirklich der Vorsorge für künftige Pensionsaufwendung, sondern als Instrument zur verdeckten Kreditaufnahme.

Die Landesregierung mache durch den Pensionsfonds neue Schulden, die aber nicht der Neuverschuldung zugerechnet würden. Zugleich würden diese aus Krediten stammenden Mittel nicht als Vorsorge im Pensionsfonds belassen, sondern zur Finanzierung von Ausgaben des Landes ausgegeben, so die weitere Kritik. So wolle die Landesregierung trotz der Schuldenbremse auch über das Jahr 2020 hinaus verbotene neue Schulden machen. Die doppelte Zeche würden künftige Generationen zahlen, so Weiland.

Die CDU-Landtagsfraktion, habe so Klöckner und Dr. Weiland, Prof. Dr. Christoph Gröpl, St. Ingbert, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht der Universität des Saarlandes, als Verfahrensbevollmächtigten bestellt. Prof. Gröpl sei von der CDU-Landtagsfraktion gebeten worden, den Antrag zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der genannten gesetzlichen Bestimmungen fertigzustellen. (red.)

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