CDU-Bundestagsabgeordneter Johannes Steiniger fordert:  Sicherheit im digitalen Raum

Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein

„Nach langem Ringen um einen tragfähigen Ausgleich zwischen Strafverfolgung und Datenschutz beraten wir in erster Lesung die Einführung einer IP-Adressspeicherung“. Das teilt CDU-Bundestagsabgeordneter Johannes Steiniger in einer Pressemeldung am 26.06.2026 mit. Gerade bei schweren Straftaten – etwa Kindesmissbrauch, organisierter Kriminalität oder schweren Cyberangriffen – sei die IP-Adresse oft der einzige Ansatz, um Täter überhaupt zu identifizieren, erklärt Steiniger. Die Speicherung erfolge unter klaren rechtsstaatlichen Vorgaben und diene ausschließlich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr. Eng damit verbunden sei die Abwehr. „Mit dem Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit statten wir Bundeskriminalamt und Bundespolizei mit zeitgemäßen Befugnissen aus, um Angriffe früher zu erkennen und abzuwehren“, so der Abgeordnete. Zugleich entwickele die Bundesregierung die Anforderungen an die IT-Sicherheit kritischer Systeme weiter. So würden Staat, Wirtschaft und Gesellschaft widerstandsfähiger gegenüber einer Bedrohungslage, die nicht kleiner werde.

Menschenhandel entschlossen bekämpfen

Wie der CDU- Bundestagsabgeordnete Johannes Steiniger weiter mitteilt, sei „Menschenhandel“ ein Thema, das keine Relativierung verträgt: der Kampf gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung sei ein notwendiges politisches Ziel. Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie soll der Straftatbestand des § 232 StGB ausgeweitet werden – auf die Ausbeutung von Leihmutterschaft, illegale Adoption und Zwangsheirat. Und erstmals wird eine Nachfragestrafbarkeit eingeführt: „Wer die Dienste einer Person in Anspruch nimmt, von der er weiß oder wissen müsste, dass sie Opfer von Menschenhandel ist, macht sich künftig strafbar“.

Foto: Wikipedia