CDU wirft der Landesregierung „Handlungsversagen“ vor
Nach neuesten Pressemeldungen des SWR Aktuell Rheinland-Pfalz vom 25.08.2017 hat die Caritas gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen unbezahlten Rechnungen für die Beratung von Flüchtlingen Klage eingereicht. Jetzt sei der Streit mit dem Integrationsministerium beigelegt worden, nachdem mit dem Caritasverband in der Diözese Speyer eine Einigung wegen der Kostenerstattung für erbrachte Beratungsleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen Speyer, Zweibrücken und Kusel erzielt worden ist. Die Caritas erhalte für die geleistete Sozial- und Verfahrensberatung rund 34.000 Euro sobald sie ihre Klage zurücknehme. Im Juni vergangenen Jahres sei laut Ministerium bereits ein Abschlag in Höhe von 25.000 Euro bezahlt worden. Ursprünglich hatte die Caritas nach SWR-Informationen 70.000 Euro gefordert. Analog würden auch die ausstehenden Forderungen der Diakonie beglichen, so das Ministerium. Die Gespräche über die genaue Höhe dauerten noch an.
Der Diakonie in Speyer sei es ähnlich ergangen. Die Rechnung von rund 25.000 Euro habe das Land nur zum Teil zahlen wollen. Dieser Fall sei ein Novum, hatte ein Sprecher der Diakonie dem SWR gesagt. Im Gegensatz zur Caritas hatte die Diakonie aber nicht geklagt. Man habe versucht, die Angelegenheit mit einem Brief an das Integrationsministerium zu klären.
Die CDU wirft der Landesregierung „Handlungsversagen“ vor. Der integrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Adolf Kessel, kritisiert, dass das Integrationsministerium Betreuungsaufträge für Flüchtlinge an Wohlfahrtsverbände vergibt, will dann nur Teilbeträge zahlen, beantworte Briefe der betroffenen Träger nicht und fange sich schließlich eine Klage der Caritas ein. „Erst diese Klage hat wohl bei Frau Spiegel zu Bewegung geführt“, so der CDU-Sprecher. Das mag man kaum glauben. Vorstellen könne man sich allerdings, dass einiges passieren muss, bevor sich die Caritas entschließt, die Landesregierung zu verklagen. Angesichts des fortgesetzten Handlungsversagens des Integrationsministeriums unter Frau Spiegel fehlen einem die Worte, so die weitere Kritik.
Oder hat dieses Verhalten in der Landesregierung etwa ressortübergreifend Methode, wird weiter gefragt. Jedenfalls würden beispielsweise die Landkreise seit langem auf die gesetzlich vorgeschriebene Erstattung der Kosten für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge warten. Die Landkreise seien mit einem zweistelligen Millionenbetrag in Vorleistung getreten. Die Zahlung erfolge allerdings nur äußerst schleppend. Die CDU-Landtagsfraktion erwarte von der Landesregierung, dass sie ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Vertragspartnern erfülle. Es sei nicht akzeptabel, dass Dritte für die Landesregierungen Leistungen erbringen und auf den Kosten sitzenbleiben. Es stelle sich zudem die spannende Frage, was die Ministerpräsidentin tue, um endlich eine reibungslose Aufgabenerfüllung im Integrationsministerium zu gewährleisten. (red.)