Urteil des Bundesgerichtshofs Karlsruhe ist Meilenstein im Presserecht
Die Epoch Times berichtete am Montag, 2. November 2015 darüber, dass künftig Gerichtsurteile veröffentlicht werden dürfen. „Grundsätzlich entscheidet die Presse danach in den Grenzen des Rechts selbst, ob und wie sie über ein bestimmtes Thema berichtet.“ Am 14. September habe das Bundesverfassungsgericht mit der Drucksache – -1 BvR 857/15-– ein Urteil erlassen, das die Presselandschaft verändern kann. Grundlage sei eine Klage des Handelsblatt gewesen, weil diesem von der Justiz eine anonymisierte Kopie eines Strafurteils verwehrt wurde, die den früheren Innenminister Thüringens, Christian Köckert (CDU), betroffen habe: Das Landgericht Meiningen habe Köckert im Jahr 2014 wegen Abgeordnetenbestechung und Vorteilsannahme zu 15 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, schreibt das Portal weiter. Die Journalisten wollten eine anonymisierte Kopie des Urteils haben. Als das Landgericht sich geweigert habe, habe die Zeitung geklagt und sei beim Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) gescheitert (Handelsblatt) berichtet Epoch Times weiter.
„Ob“ und „Wie“ der Berichterstattung ist Teil des Selbstbestimmungsrechts der Presse. Und weiter im Urteil (Original hier):
„Grundsätzlich entscheidet die Presse danach in den Grenzen des Rechts selbst, ob und wie sie über ein bestimmtes Thema berichtet. Das „Ob“ und „Wie“ der Berichterstattung ist Teil des Selbstbestimmungsrechts der Presse, das auch die Art und Weise ihrer hierauf gerichteten Informationsbeschaffungen grundrechtlich schützt (vgl. BVerfGE 10, 118 <121>; 101, 361 <389>; 107, 299 <329>)“ wird weiter im Bericht hingewiesen. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sei ein Meilenstein im deutschen Presserecht, ist Epoch Times überzeugt.
Und hier zum LINK des Original-Artikels:
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/pressefreiheit-gestaerkt-presse-entscheidet-ob-und-wie-sie-ueber-ein-thema-berichtet-a1281138.html