Verfassungsänderung: Zweidrittel-Mehrheit soll vor AfD schützen
Das Bundesverfassungsgericht feiert im September 2026 sein 75-jähriges Bestehen. Das höchste Deutsche Gericht wurde 1951 in Karlsruhe gegründet. Das Jubiläumsjahr wird mit zahlreichen Veranstaltungen, Publikationen und Initiativen begangen. Am 28. September 2026, dem offiziellen Geburtstag, findet ein zentraler Festakt im Kongresszentrum Karlsruhe statt. Unter dem Motto „Torteessen für den Rechtsstaat“ touren 16 Richterinnen und Richter des Gerichts durch die Bundesländer, um bei 16 Schulbesuchen direkt mit jungen Menschen ins Gespräch zu kommen. Das Institut für Zeitgeschichte präsentiert die beauftragte Studie „Verwandlung durch Recht“.

Foto: Wikipedia (Hilarmont)
Am 16. Mai 2026 hatte das Bundesverfassungsgericht an seinem Sitz im Schlossbezirk in Karlsruhe seine Türen geöffnet und Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte zum „Tag der offenen Tür“ eingeladen, wo Vertreterinnen und Vertreter zur Verfügung standen, um über die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts zu informieren.
26. Karlsruher Verfassungsgespräch
Am 22. Mai 2026 findet das Karlsruher Verfassungsgespräch in den Räumlichkeiten des Bundesverfassungsgerichts statt. Dieses Jahr steht die Veranstaltung im Zeichen des 75-jährigen Jubiläums des Bundesverfassungsgerichts. Im Rahmen dieser Feierlichkeiten wird die vom Gericht in Auftrag gegebene Studie „Verwandlung durch Recht“ vorgestellt, die die Entwicklung des Bundesverfassungsgerichts nach dem Nationalsozialismus beleuchtet. Die Veranstaltung aus dem Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts ist am Freitag, 22. Mai 2026 ab 18 Uhr per Livestream online auf www.phoenix.de zu sehen und auch im Nachgang abrufbar. Eine Zusammenfassung des Gesprächs wird am Sonntag, 24. Mai, 13 Uhr, im Fernsehprogramm von phoenix ausgestrahlt. Weitere Informationen zum Karlsruher Verfassungsgespräch finden Sie hier.
Wie standhaft ist die deutsche Verfassung?
Verfassungsfeinde versuchen schon lange, die Demokratie zu stürzen. Ein Szenario, das auch vom ehemaligen Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, beobachtet wird. Der Historiker Michael F. Feldkamp sei weniger sorgenvoll, berichtet die Tagesschau am 27.12.2025. Er habe gesagt, Extremisten könnten zwar theoretisch das Grundgesetz aushebeln und die Demokratie kippen, indem sie Gewalt ausübten oder die Massen mobilisierten. „Aber einerseits haben wir für einen solchen Fall im Grundgesetz die Bundeswehr vorgesehen und anderseits haben wir auch das Bundesverfassungsgericht, um strittige Entscheidungen im Bundestag wieder einzusammeln“, https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/vosskuhle-demokratie-100.html
Erfolgreiche Änderung der Gesetzgebung beim Bundesverfassungsgericht
Die Strukturen und die wesentlichen Regeln des Bundesverfassungsgericht wurden durch eine Grundgesetzänderng besser vor politischer Einflussnahmen und Blockaden geschützt. Zentrale Vorgaben (wie die 12-jährige Amtszeit, das Wiederwahlverbot und eine Altersgrenze von 68 Jahren) sind seitdem direkt in der Verfassung verankert und nicht mehr nur in einem einfachen Gesetz. Das hat der Bundestag am Donnerstag, den 19. Dezember 2024 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie dem fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (Südschleswigscher Wählerverband) mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 600 Abgeordnete für die Grundgesetzänderung, 69 Parlamentarier haben dagegen gestimmt. Für eine Zweidrittelmehrheit waren mindestens 489 Stimmen der Abgeordneten des Bundestages erforderlich.
Foto: Bundesverfassungsgericht (Wikipedia Rainer Lück 1RL.de)













