Sammelbecken von Kriminalität und Korruption? – Brandenburger SPD-Bundestagsabgeordneter zieht Fördergelder in Millionenhöhe für VAK an Land?
Von Karin Hurrle
Der Bundesverband Anwalt des Kindes (VAK) hat einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Potsdam wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das hat NACHRICHTEN REGIONAL vor ein paar Tagen vom Insolvenzgericht Potsdam erfahren. Es wurde der Redaktion auch mitgeteilt, dass dieser Insolvenzantrag zuständigkeitshalber an das Amtsgericht Cottbus weitergeleitet wurde, weil dort der Wohnsitz des 1. Vorsitzenden David Klewin sei, der sein Amt am 14.05.2017 bereits vor einer anberaumten Mitgliederversammlung in Berlin niedergelegt hatte. Bei dieser so wichtigen Mitgliederversammlung, zu der auch der neu gegründete Verein Kindeswohl e.V. in Neustadt eingeladen war, sollte seine Nachfolge und die des Schatzmeisters neu geregelt werden. Doch was man bei dieser Mitgliederversammlung erfahren musste, war erschreckend. Der 1. Vorsitzende ist gar nicht erst erschienen, auch nicht der neu zu wählende Schatzmeister, der ebenfalls sein Amt niedergelegt hatte. Dennoch wurde dem noch amtierenden Vorstand Entlastung erteilt, außer dem Vorsitzenden selbst. In dieser Mitgliederversammlung wurde auch einstimmig beschlossen, dass ein Insolvenzantrag gestellt wird, um sich nicht der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen. Den Antrag stellte mit Nachdruck ein Hamburger Rechtsanwalt. Was dann folgte, war ein absolutes „Trauerspiel“.
Noch vor der Neugründung des Neustadter Vereins Kindeswohl hat der jetzige stellvertretende Vorsitzende Dieter Dick den Bundesverband Anwalt des Kindes und den Richter a.D. Prestien wärmstens empfohlen und zu einer Mitgliedschaft geraten. Etliche Gespräche mit dem ehemaligen Richter Hans-Christian Prestien, der den Bundesverband ins Leben gerufen hatte, seien dieser Entscheidung vorausgegangen. Schaut man sich den Bundesverband einmal genauer an, so gleicht dieser einem Selbstbedienungsladen. Schaut man sich das Netzwerk dazu an, so fällt einem alles mögliche ein, jedoch nicht das Wohl des Kindes.
Als Mitglied ließ einem auch aufhorchen, als die Botschaft des Ehrenvorsitzenden Hans-Christian Prestien in dieser Mitgliederversammlung überbracht wurde, dass dem Bundesverband Anwalt des Kindes Fördergelder in Millionenhöhe zugesagt worden seien, um den Europäischen Markt in Bezug auf das Kindeswohl ausbauen zu können. Daher wurde von ihm auch recht zögerlich mit der Stellung des Insolvenzantrages umgegangen, bei einer Zahlungsunfähigkeit von 30.000 Euro. Stutzig wurden dann auch Einige, als die Insolvenz-Summe mit dem zugesagten Fördergeld in Verbindung gebracht wurde. Fest stand jedoch schon an diesem 14.05.2017 bei der Mitgliederversammlung, dass eine Mitarbeiterin eines Brandenburger SPD-Bundestagsabgeordneten die Nachfolge des zurückgetretenen 1. Vorsitzenden David Klewin übernehmen sollte, also dem Bundestagsabgeordneten, der auch die Fördergelder für den Bundesverband Anwalt des Kindes an Land gezogen hat. Zu der Neuwahl ihrer Person kam es allerdings nicht. Nach Mitteilung von Prestien sollte das Fördergeld des Bundes allerdings noch im Oktober 2017 fließen. Bei Überweisung des Fördergeldes hätte somit der Insolvenzantrag vom Bundesverband nicht mehr gestellt werden müssen, da vermutlich aus dieser Fördersumme auch die schuldige Summe hätte bezahlt werden sollen. Gespannt kann man jetzt schon sein, wie das Amtsgericht Cottbus mit dem Insolvenzantrag des Bundesverbandes Anwalt des Kindes umgeht. Gespannt kann man allerdings ebenfalls darauf sein, ob das zugesagte Fördergeld vom Bund an den Bundesverband noch fließt.