Demokratie und Freiheit müssen verteidigt werden
Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet, am 23. Mai trat es in Kraft – 75 Jahre Grundgesetz wird in Berlin von der Bundesregierung vom 24. bis 26. Mai 2024 mit viel Musik, interessanten Talkrunden und spannenden Gästen gefeiert.
Rund um das Bundeskanzleramt und das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags wird ein buntes und abwechslungsreiches Programm angeboten. Mit dabei auch die Länder und viele zivilgesellschaftliche Organisationen. Auch der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht, der Bundeskanzler, die Bundesministerien sowie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung werden mit dabei sein. Gemeinsam freuen sich alle darauf, in verschiedenen Formaten mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Die Programmpunkte finden Sie auf der Webseite https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/75-jahre-grundgesetz/veranstaltungskalender-demokratiefest. Feierlicher Höhepunkt des Demokratiefestes wird die Abschlussveranstaltung am Abend des 26. Mai 2024 sein. Sie beginnt um 18:30 Uhr mit musikalischen Auftritten. Das Hauptprogramm startet dann ab 20:15 Uhr mit Live-Musik, Schauspiel und Tanz-Performances.
Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte. Aber sie ist keine Selbstverständlichkeit.
Das Grundgesetz ist die Verfassung
Das 1949 verkündete Grundgesetz beginnt mit dem bis heute gültigen und prägenden Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Bis zum Artikel 19 folgen weitere Grundrechte. Sie garantieren etwa Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. In Artikel 20 sind die Prinzipien für die Staatsstruktur festgeschrieben, er beginnt mit den Worten: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“.
In den insgesamt 146 Artikeln des Grundgesetzes finden sich darüber hinaus unter anderem allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Vorgaben zu den einzelnen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag, zur Gesetzgebung, zur Verwaltung des Landes, zur Rechtsprechung und zum Finanzwesen.
Vom Provisorium zum wichtigsten Buch Deutschlands
Mit Blick auf eine mögliche Wiedervereinigung und eine gesamtdeutsche Verfassung war das Grundgesetz als Provisorium gedacht. Die westdeutschen Ministerpräsidenten fürchteten, eine Verfassung als Gründungsdokument eines neuen Staates könnte die Spaltung Deutschlands in Ost und West vertiefen. Seit der Wiedervereinigung 1990 gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland. Im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 beschlossen die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, dass die ostdeutschen Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
Demokratie und Freiheit verteidigen
Zur Feierstunde „75 Jahre Parlamentarischer Rat“ am 1. September 2023 in Bonn erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz: „Immer wieder haben wir uns darum bemüht, Demokratie und Freiheit zu gewinnen. Das ist mit dem, was dann hier passiert ist, tatsächlich gelungen. Insofern ist es wichtig für uns, dass wir verstehen, dass diese beste Demokratie, die wir in Deutschland je hatten, auch eine ist, die wir verteidigen müssen.“ Er sei sehr dankbar für die Worte des Altbundespräsidenten Joachim Gauck: Die Demokratie lebe nicht nur von den wichtigen Artikeln in der Verfassung, sondern davon, dass wir als Bürgerinnen und Bürger sie tragen, dass wir sie beschützen und verteidigen, auch gegen diejenigen, die sie von innen zu untergraben versuchen. „Deshalb ist es ganz, ganz bedeutsam, auch in diesen Zeiten, dass sich diejenigen, die sich der Demokratie verpflichtet fühlen und gegen den Populismus stellen, aktiv dafür einsetzen, Demokratie und Freiheit zu verteidigen“, so der Bundeskanzler.
Der ehemalige Innenminister Gerhart Baum (FDP), inzwischen 91 Jahre alt, hatte unter dem damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) für das entstehende Grundgesetz mitgekämpft. Er hat in der letzten Ausgabe der HÖR ZU Nr. 20 vom 10.05.2024 folgendes geäußert: „Vieles ändert sich radikal. Ein Beispiel ist die Revolution durch künstliche Intelligenz, die Vorteile und Risiken birgt. Ein weiteres ist die fortschreitende Globalisierung, die mit wachsenden gegenseitigen Abhängigkeiten einhergeht – ein drittes die Veränderungen der Kriegsführung. So erleben wir russische Cyberattacken, obwohl wir uns nicht im offiziellen Kriegszustand befinden. Trotz all dieser Herausforderungen ist Hoffnungslosigkeit aber fehl am Platz. Unsere Gesellschaft besitzt die Kraft, um sie zu meistern. Wir müssen unsere Kräfte bloß nutzen. Zugleich darf unsere Abwehrbereitschaft aber nicht zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und Gesinnungsschnüffelei führen. Wir müssen nicht beweisen, dass wir Demokraten sind. Es sei denn, es gibt bestimmte Anlässe“.
Quellen:
Zitate aus der HÖR ZU
Auszug aus der Pressemitteilung der Bundesregierung
Foto: WIKIPEDIA (Jakob-Kaiser-Haus; artwork: 19 Grundgesetz-Artikel by Dani Karavan)