Unterstützung vom Initiativkreis „Forum Gemeinnütziger Journalismus“
Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel mehr Rechtssicherheit für nicht-gewinnorientierten Journalismus versprochen. Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2024 beschlossen, den Anwendungserlass zu § 52 AO (AEAO) zu ergänzen und Regelungen zur Anerkennung von gemeinnützigen journalistischen Organisationen aufzunehmen. Denn die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 zugesagt, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Hierbei sollen insbesondere auch einzelne Gemeinnützigkeitszwecke konkretisiert und ergänzt werden. Das hat SCHOMERUS, Gesellschaft von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfer, am 29.07.2024 veröffentlicht.
Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 vereinbart, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Hierbei sollen insbesondere auch einzelne Gemeinnützigkeitszwecke konkretisiert und ergänzt werden, das berichtet auch die Plattform www.meedia.de, siehe LINK https://www.meedia.de/news/beitrag/17180-bundesregierung-macht-weg-fuer-gemeinnuetzigen-journalismus-frei.html. Der Wortlaut der Koalitionsvereinbarung wird von SCHOMERUS wie folgt zitiert, sei aber zur Zeit noch nicht öffentlich zugänglich: “Nicht gewinnorientierte Journalismus-Organisationen verfolgen in der Regel die Förderung der Bildung (§ 52 Absatz 2 Nummer 7 AO), indem sie insbesondere durch Wissensvermittlung, Aufklärung sowie Nachrichtenaufbereitung oder -beschaffung der Allgemeinheit journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote zur Verfügung stellen„.
Wie Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (Die Grünen) auf ihrer Website ebenfalls veröffentlichte, sei dies der richtige Schritt zur Förderung des gemeinnützigen Journalismus. Gemeinnützige journalistische Organisationen könnten auf erweiterte steuerliche Privilegierungen hoffen. Es handele sich hierbei nicht um eine gesetzliche Änderung, der AEAO sei eine untergesetzliche Richtlinie für die Verwaltung. Es werde durch die Anpassung eine bundesweite Harmonisierung herbeigeführt, die für die Finanzbehörden innerbehördlich leitend sei. Weitere Informationen auf der Webseite der Bundestagsabgeordneten https://www.tabea-roessner.de/2024/07/24/startschuss-fuer-die-umsetzung-des-koalitionsvertrags-zur-absicherung-des-gemeinnuetzigen-journalismus-ist-gefallen/