Schutz der Integrität der Verwaltung
Die Bundesregierung veröffentlichte am 23.01.2025 eine Pressemitteilung auf ihrer Homepage: „Korruption in der öffentlichen Verwaltung schädigt das Ansehen des Öffentlichen Dienstes und zerstört das Vertrauen in die Unparteilichkeit, Objektivität und Integrität der Staatsverwaltung. Ein demokratischer Rechtsstaat kann Korruption nicht hinnehmen. Gerade die öffentliche Verwaltung muss alles tun, um korruptes Verhalten zu unterbinden beziehungsweise gar nicht erst entstehen zu lassen. Korruptionsprävention ist daher auch im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ein zentrales Ziel“. Es wird auch auf die Korruptionspräventionsmaßnahmen des Innenministeriums Rheinland-Pfalz hingewiesen, wo auch die Bestechlichkeit von Beamtinnen und Beamten geregelt ist, siehe LINK https://mdi.rlp.de/themen/buerger-und-staat/verfassung-und-verwaltung/korruptionspraevention-in-der-verwaltung.
Die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung gibt seit 2004 wesentliche Maßnahmen für eine Präventionsstrategie vor, die seitdem wesentliche Richtschnur für das Handeln der Bundesregierung sei. Dazu gehören die regelmäßige Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete, das Mehr-Augen-Prinzip, die Bestellung einer Ansprechperson für Korruptionsprävention, die Sensibilisierung und Fortbildung der Beschäftigten sowie Leitsätze für die Vergabe. Hinzu kommen weitere Regelungen, zum Beispiel das Rundschreiben zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken in der Bundesverwaltung. Hinweise zu den Regelungen zur Integrität in der Bundesverwaltung finden Sie hier beim Bundesinnenministerium.
Bereits das Forschungsprojekt des Bundeskriminalamtes hatte sich im Jahre 2000 mit dieser Thematik befasst und ihre Einschätzungen zur Korruption in Polizei, Justiz und Zoll klar in der Studie definiert. Gerade der jüngste Fall über die Verurteilung eines korrupten Staatsanwaltes beim Landgericht Hannover hat die Bevölkerung wieder aufhorchen lassen, der NDR hatte am 19.03.2026 ausführlich darüber berichtet, https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/korrupter-staatsanwalt-vor-gericht-ich-habe-viele-menschen-enttaeuscht,staatsanwalt-128.html. Der der Angeklagte sei noch einmal zu Wort gekommen, er habe sich wie folgt geäußert: „“Mein Leben hat sich grundlegend geändert“. Er sehe sein Verhalten kritisch und übernehme die volle Verantwortung. Alles, was er sich aufgebaut habe, sei nun verloren, berichtet der NDR weiter über den Fall.
Der Forschungsbericht aus dem Jahre 2000 schließt sich inhaltlich und methodisch an die 1995 in der BKA – Forschungsreihe veröffentlichte Studie „Korruption – hinnehmen oder handeln?“ von Vahlenkamp / Knauß an. Trotz ständiger Präventionsmaßnahmen und der Korruptionsbekämpfung bleibt Korruption ein Phänomen, dass durch staatliche Kontroll- und Strafverfolgungsmaßnahmen abgesichert werden sollte, wozu ein empirisch Grundlagenwissen vorhanden sein müsse. Korruptionsskandale innerhalb der Polizei, der Justiz oder des Zolls würden zu einem erheblichen Vertrauensverlust der Bevölkerung in diese Institutionen führen. Deshalb gehörte neben einer rechtlichen und ethischen Auseinandersetzung mit dem Thema das Aufzeigen präventiver und repressiver Bekämpfungsansätze zu dem vordringlichen Anliegen dieser Studie,
Abschließend wurde festgestellt: „Es gilt zu akzeptieren, dass es trotz aller Bemühungen – auch in den staatlichen Kontroll- und Strafverfolgungsorganen – zu korruptivem Fehlverhalten kommen kann. Allerdings ist Korruption kein zentrales Problem der Strafverfolgungsbehörden“.
Quellen: Forschungsprojekt BKA, NDR-Bericht











