Deepfakes, Hatespeech, Cybergrooming sollen härter bestraft werden – Und wie man hetzerische Plattformen sperren lassen kann
Der eingebrachte Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegen Deepfakes, Hatespeech, Cybergrooming, sollte dieser auch zügig verabschiedet werden, gibt Anlass, verschiedene Plattformen und Webseiten nochmals ins Gespräch zu bringen, die voller „Hassreden“ sind, ohne dass eine Klage zur Löschung der Beiträge vom zuständigen Richter etwas gebracht hätte. Und hier wird nochmals ausdrücklich auf die Webseite von Thomas Repp verwiesen, wo schon jahrelang Menschen auf seiner Plattform https://gehtrechtichleid.de/ verunglimpft werden, Strafantrag gegen den Webseitenbetreiber bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Mosbach gestellt und das Strafverfahren wegen fehlendem Anfangsverdacht kurz danach wieder eingestellt wurde. Wie ist so etwas überhaupt möglich? Und wer steckt hinter solchen Handlungen?
Dass hier Lücken im deutschen Strafrecht vorhanden sind, steht außer Frage; dass diese Lücken mit den richtigen Gesetzes-Änderungen geschlossen werden müssen, wäre eine folgerichtige Entscheidung der Politik. Die Gesetze müssen allerdings umgesetzt werden, und daran scheint es im weitesten Sinne zu hapern. Denn wie sind solche Lücken zu schließen, wenn ein „krimineller Packt“ mit verschiedenen Staatsanwaltschaften geschlossen wurde? Hier wird an den Leserbrief von Christine KERN vom 20.09.2020 erinnert, den NACHRICHTEN REGIONAL wegen eines Berichtes über den Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) veröffentlicht hatte. Bei Fehlurteilen der Justiz wurde vom Frankfurter VGR immer wieder auf das Zusammenspiel der Staatsanwaltschaften mit den Richtern und auf deren Rechtsbeugungen verwiesen, wobei Rechtsanwälte im Klageverfahren mit ihren Argumenten immer wieder auf der „Strecke“ geblieben sind. Wer sich wage, Fehl-Urteile zu kritisieren, werde mit dem sogenannten „Krähenprinzip“ konfrontiert, schreibt KERN weiter in ihrem Leserbrief. Und zwar umso mehr, je fundierter und sachlicher die Kritik sei.
Dass Plattformen, u.a. wie die von Thomas REPP gestützt werden, lässt nichts Gutes vermuten. Hier kann also das von Justizministerin Hubig vorgeschlagene Zivilverfahren vor einem Gericht nichts ausrichten, wenn im Vorfeld bereits feststeht, dass solche Plattformen von den Staatsanwaltschaften unterstützt werden und selbst noch „Ankläger“ sind, wenn Kläger sich gegen solche Plattformen zur Wehr setzen? Wie also will Justizministerin Hubig (SPD) diese Lücken schließen, fragen sich viele Justiz-Geschädigte? Und welche Möglichkeiten hat die Politik, solche „Übeltäter“ dingfest zu machen? https://gehtrechtichleid.de/geknickte-petition-von-g-s-und-dann-ohne-anstand-zu-den-unterstuetzern/
Wie Christine KERN in ihrem Leserbrief weiter schreibt: „Diesen Auswüchsen wollen Justizopfer seit Jahrzehnten etwas entgegensetzen: sie haben bundesweit Vereine, Selbsthilfegruppen, Internet-Blogs gegründet. Denn wo sich die Bürgerfeinde, die angeblich unsere Rechte schützen sollen, gut vernetzen, da dürfen sich auch die betroffenen Bürger vernetzen“, hier zum Original ihres Leserbriefeshttps://nachrichten-regional.de/leserbrief-zum-bericht-der-neugruendung-des-vgr-verein-gegen-rechtsmissbrauch/. Christine KERN hat sich übrigens mit vielen Schreiben Ende 2020 und Anfang 2021 an den damaligen rheinland-pfälzischen Jutizminister Herbert MERTIN gewandt, der allerdings im Febraur 2025 unerwartet verstorben ist. Die Schreiben liegen der Frankenthaler Staatsanwaltschaft und auch der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken vor.











