Viele Fälle sollen künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein
Unfallflucht soll künftig ohne Personenschaden als Ordnungswidrigkeit gelten und nicht mehr als Straftat geahndet werden. Doch die Idee von Marco Buschmann stößt mit seiner Idee nicht bei allen auf Zustimmung. Kritisiert wird, dass bei fast jedem dritten Unfall der Schuldige davon fährt. Nach Vorstellung von Buschmann könne allerdings der Aufwand von Polizei, Staatsanwaltschaften und bei den Gerichten durch diese Gesetzesänderung reduziert werden. Unabhängig ob Menschen verletzt werden, gelten derartige Delikte wie Unfallflucht noch als Straftaten.
Buschmann will nach mehreren Medienberichten das Strafrecht generell entschlacken. Soll heißen, historisch überholte Straftatbestände abschaffen, Polizei und Justiz entlasten – das sei auch so im Koalitionsvertrag vereinbart worden, habe Buschmann weiter geäußert. Es wäre also nicht nur der Straftatbestand der Fahrerflucht von einer Reform betroffen, das Bundesjustizministerium prüft derzeit auch für andere Delikte wie das Schwarzfahren, ob sie nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden sollten. Jahrelang habe es immer nur neue Strafgesetze gegeben, so Buschmann. Niemand habe ernsthaft die Frage gestellt, ob die alte Gesetzgebung noch Sinn machen.
ADAC befürwortet Buschmanns Pläne
Wie die Mediengruppe Bayern berichtete, habe Buschmann geäußert: Unfallflucht ohne Personenschaden soll also von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgesetzt werden, die nur mit einem Bußgeld belegt wäre. Fälle mit Verletzten wären von der Reform nicht betroffen. Sorgen, dass Menschen die Änderung missbrauchen könnten, habe der Minister nicht: „Auch weiter dürfte sich niemand einfach vom Acker machen, sondern es ginge darum, den Schaden und seine Beteiligung auf modernem Weg festzuhalten“, sagte Buschmann jetzt der Mediengruppe Bayern. Bei kleineren Unfällen würde es demnach künftig reichen, den Schaden bei einer neu zu schaffenden Stelle digital mit Fotos zu melden. Dann sei klar, wer am Unfall beteiligt war und gleichzeitig könne der Aufwand für die Polizei und den Einzelnen reduziert werden, ist die Meinung von Bundesjustizminister Buschmann.
Der ADAC befürwortet die Pläne des Bundesjustizministers, da die bisherigen Regeln überholt seien. „Wer heute nach einem Parkrempler einen Zettel mit seinen Daten hinterlässt, wird zwingend als Straftäter verfolgt – er hätte eine ‚angemessene Zeit‘ warten müssen“, so der ADAC. Das gehe an der Realität vorbei, habe auch eine Sprecherin auf Anfrage von ZDF heute geäußert.