Urteil rechtskräftig
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision eines Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 24. Februar 2025 verworfen. Damit ist die vom Landgericht angeordnete Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus nun rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der zur Tatzeit 20-jährige Beschuldigte am Bahnhof Uelzen einem ahnungslosen Passanten, der gerade eine Treppe zum Bahnsteig hinaufstieg, mit großer Wucht gegen die Brust getreten. Das Opfer stürzte rücklings die Treppe hinunter und verstarb wenig später an den dabei erlittenen schweren Kopfverletzungen. Das Landgericht stellte fest, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung zur Tatzeit schuldunfähig war. Seine Steuerungsfähigkeit war vollständig aufgehoben. Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass das Landgericht das materielle Recht korrekt angewandt habe. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Lüneburg – Urteil vom 24. Februar 2025 – 50 KLs 6/24
Rechtsgrundlagen:
- § 63 StGB: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- § 20 StGB: Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Quelle: BGH Leipzig












