Demokratie sollte gefeiert werden – Medien müssen Demokratie verteidigen!!
Der Parlamentarische Rat hatte am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. – 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet. Das Grundgesetz wurde gemäß Artikel 145 Absatz 3 in dieser Form im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist laut WIKIPEDIA als geltende „Verfassung der Deutschen“ die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das deutsche Wort Grundgesetz kam zuerst im 17. Jahrhundert auf und gilt unter Sprachwissenschaftlern als Lehnübersetzung oder Eindeutschung des in der lateinischen Rechtssprache geprägten Begriffes lex fundamentalis; „Grundgesetz“ meint daher das „[staats-]grundlegende Gesetz“.
Krumme Geburtstage würden meist nicht groß gefeiert, schreibt die „Stuttgarter Zeitung“ am 5. April 2017. Das könnte dieses Jahr möglicherweise anders sein. Einem Intveriew mit Spiegel-Chefredakteur Klaus Brinkbäumer verdeutlicht, dass im Bundestagswahljahr gerade die Medien darauf aufmerksam machen sollten, nämlich die Demokratie mit aller Kraft zu verteidigen. Weiter heißt es: „Wie es scheint, erfahren seit den Wahlen in den USA und wegen der bevorstehenden Richtungsentscheidung in Frankreich und den für viele demokratiefeindlichen Entwicklungen in Polen, Ungarn und der Türkei nun auch unrunde Demokratie-Geburtstage Wertschätzung“. Zunehmend wache das Bedürfnis zu zeigen, wie sehr Bürger das demokratische Miteinander schätzten. Aber eben nicht auf abstrakter Funktionärsebene, sondern auf Ebene der Menschen und ihrer positiven Erfahrungen mit einem so wichtigen Grundwert wie dem der Gleichheit aller Menschen. Denn für viele Mensen ist Artikel 1 einer der wichtigsten Grundwerte des Grundgesetzes, nämlich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. (red.)