Verurteilter erhält lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe
Der BGH hat mit Beschluss vom 9. Juli 2024 – 1 StR 258/24 das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.07.2023 – 19 Ks 322 Js 54685/23 eines Täters bestätigt, der als Doppelmörder verurteilt wurde. Nach den Feststellungen des Landgerichts zog der im Mercedes-Benz-Werk als Staplerfahrer angestellte Angeklagte am 11. Mai 2023 nach einem Streit mit seinen beiden Teamleitern plötzlich eine Schusswaffe. Aus einer Entfernung von 60 bis 120 Zentimetern feuerte der Angeklagte insgesamt acht Schüsse auf die Oberkörper der beiden Opfer ab, bis das Magazin leer war. Einer der beiden Männer verstarb noch vor Ort, der andere später in einem Stuttgarter Krankenhaus.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Vorinstanz:
Landgericht Stuttgart – Urteil vom 19. Dezember 2023 – 19 Ks 322 Js 54685/23
Quelle: BGH Karlsruhe