Heute erhielt unsere Redaktion einen Leserbrief mit folgendem Inhalt. Der Name der Schreiberin wird von unserer Redaktion nicht veröffentlicht, weil noch Verfahren am Laufen sind, die Verfasserin des Leserbriefes ist der Redaktion allerdings bekannt, auch liegen uns hierzu umfangreiche Unterlagen vor, weshalb wir auch ihren Leserbrief veröffentlichen. Und hier ihr Text dazu: „Wieder wird hier in der Pfalz eine Mutter von einem Familiengericht unverhältnismäßig behandelt und zur Verzweiflung getrieben. Maßgeblich bestimmt werden FamilienrichterInnen aber durch Jugendämter, die oftmals von ihrer ureigenen Aufgabe, Familien zu beraten und zu unterstützen, abrücken. So agieren die Jugendämter unter dem Deckmantel des Kinderschutzes politisch gewollt als Auflöser familiärer Strukturen, was mitnichten zum Wohle der Jugend sein kann.
Statt als sozialpädagogische Fachbehörde Eltern und Kinder so zu beraten, auch präventiv, zu informieren und zu unterstützen, dass Konflikte auch in elterlicher Eigenverantwortung zu lösen sind, schürt das Jugendamt erst Konflikte durch Parteilichkeit, durch individuelle fachliche Inkompetenz, durch fehlende persönliche Integrität, einseitige Betrachtungsweisen und Selbstbeschränkung der amtlichen Handlungskompetenz wegen angeblichen Finanzdruckes, etc., damit sie eskalieren.Das legitimiert dann, eingreifen zu können – wenn man es denn will.
Wie kann es sein, dass z.B. Kinder drogensüchtiger Eltern, deren Elternkompetenz durch diese Erkrankung sichtbar eingeschränkt ist, ohne wirksame Hilfe und Unterstützung der Jugendämter bleiben, ein Jugendamt also nicht eingreift, obwohl es schon lange involviert ist, aber dagegen Eltern, die ihre Kinder über Jahre in jeder Weise gefördert, beschützt und versorgt haben, plötzlich als „erziehungsunfähig“ umetikettiert und gezwungen werden, „Hilfe“ vom Jugendamt „anzunehmen“, obwohl man nie in diesen Familien war?
Dabei fragt sich niemand, wie solche „Jugendamtshilfen“ tatsächlich aussehen und wirken, ob sie im positiven Sinne effizient sind. Diese „Hilfe“ bedeutet: Seine Kinder von Heute auf Morgen nicht mehr sehen zu dürfen, von diesen dauerhaft getrennt zu werden, sie zu verlieren – aus Elternperspektive. Wie mag es da erst den Kindern ergehen? Können die wirklich verstehen, warum sie plötzlich keine Eltern mehr haben sollen, warum diese plötzlich nichts mehr wert sein sollen? Hilft es Kindern und Jugendlichen tatsächlich, wenn sie ihre familiären Konflikte nicht mehr bearbeiten müssen? Hilft es, unreflektiert dem angeblich authentischen Kindeswillen zu folgen und Eltern deswegen zu entfernen?
Dabei ist es mit der nachgesagten Erziehungskompetenz und der Fachlichkeit, sei es auf pädagogischer, auf juristischer oder menschlicher Ebene, bei so manchem Jugendamtsmitarbeiter nicht weit her: So konnten z.B. Mitarbeiter eines pfälzischen Jugendamtes von einem 17Jährigen, der seit drei Jahren angeblich „freiwillig“ in einem Heim lebt, eine Antwort auf die Frage, ob er an einem Coaching zur Berufsfindung teilnehmen wolle oder nicht, von diesem nicht erhalten.
Während man von normalen Eltern, also in der Regel nicht pädagogisch gebildeten Fachleuten, z.B. verlangt, das sich vehement weigernde Kind zu Umgängen mit dem anderen Elternteil zu zwingen, kann ein Jugendamt, die ausgewiesene Fachbehörde, ein sich weigerndes Kind eben gerade nicht zum Umgang mit z.B. seiner Mutter bringen. Noch nicht einml ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ kann diese Behörde beim Kind provozieren.
Da heißt es: Gesetze und pädagogische Konzepte hin oder her, wenn das Kind nicht will, dann will es eben nicht und wir können nichts tun.Sagen das Eltern in derselben Situation, werden sie wahrscheinlich deswegen ihre Kinder verlieren. Das Jugendamt kann nichts verlieren. Es ist unangefochten in seiner Position und zu Unrecht pauschal zugeschriebener Fachlichkeit.
Was macht also ein Jugendamt besser als angeblich erziehungsunfähigen Eltern? Warum darf ein Amt soviel Leid erzeugen? Warum stellt sich ein Familienrichter diese Fragen nicht? Warum werden Eigeninteressen, Verflechtungen und persönliche gegenseitige Verpflichtungen zwischen Ämtern und Einrichtungen, d.h. Jugendämtern, Heimen, etc. nicht erkannt und als das benannt, was es sonst darstellt: Nämlich Korruption?
Warum gibt es keine Instanz, die sich mit der Arbeitsqualität von Jugendamt und Familiengericht tatsächlich befasst? Warum gibt es keine in einer Demokratie sonst üblichen und notwendigen Kontrollen?
Jugendamt und Familienrichter haben keine Konsequenzen für fehlerhaftes und inhumanes Handeln zu fürchten, nur die Eltern und Kinder müssen dann ausbaden, was andere über sie bestimmt haben. Familienrichter Dr. F. tut sich durch Rigorosität bei seinen Beschlüssen hervor – in zu vielen Fällen. Seine Motivation liegt im Dunkeln – es mögen vielleicht persönliche negative Erfahrungen ausschlaggebend dafür sein, wie z.B. eigene Trennungen, Rollenbilder, etc. Wir wissen es nicht. Durch Recht oder richterliche Unabhängigkeit scheint jedoch nicht erklärbar zu sein, warum er in dieser destruktiven Weise z.B. gegen Mütter, ausländische Väter, irrgeleitete Kinder agiert.
Jugendämter arbeiten ihm zu, will heißen, vermitteln ihm ihre Anliegen. Da geht es oftmals nicht ums Kindeswohl, sondern ganz banal um Persönliches zwischen Jugendamt und Eltern. Passt ein Gesicht nicht? Oder die politische Haltung? Oder das Geschlecht? Oder,..? Alles lässt sich vermitteln.
Da muss man Eltern nicht zuhören, kann ihnen das Wort entziehen, sie persönlich beleidigen, indem man sie als psychisch krank beschreibt und damit als Mensch disqualifiziert, und auch rechtlich muss nicht alles hundertprozentig in Ordnung sein, denn auch Familienrichter dürfen kraft ihrer unantatsbaren richterlichen Unabhängigkeit irren, koste es andere, was es wolle. Auch dürfen und können Richter, auch Amtsgerichtsdirektoren, nebenher als Parteivorsitzende Judikative und Exekutive in sich vereinen.
Praktisch auch, wenn Familienrichter gleich Teil des Jugendamtes sind, indem sie Mitglieder im Jugendhilfeausschuss sind. Dort sitzen sie mit denjenigen, die ihre Heimplätze unter die Leute bringen müssen und anderen Lobbyisten, wie z.B. dem Kinderschutzbund (dessen 2. Vorstand sogar auch noch als Fachanwältin für Familienrecht in Interessenkonflikte geraten könnte), den Kirchen, die Erziehungsberatung leisten und Heimplätze zu besetzen haben, und anderen Vereinen zusammen und besprechen die Fälle. Es muss sich dringend etwas ändern. Die Zukunft unserer Gesellschaft steht auf dem Spiel“.
Name der Verfasserin in der Redaktion bekannt.