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Home Wirtschaft

Bestechungsvorwürfe gegen Vodafone Kabel Deutschland und Kieler Hausverwaltung „Haus und Grund“

von Karin Hurrle
27.06.2017
in Wirtschaft
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Korruptionsexperte und Oberstaatsanwalt a.D. fordert Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Schwerwiegende Vorwürfe gegen Vodafone Kabel Deutschland und die Kieler Hausverwaltung „Haus und Grund“: Nach Recherchen des NDR haben sie Verträge und Vereinbarungen miteinander geschlossen, die den Verdacht der Korruption nahelegen. Das geht aus Unterlagen hervor, die dem NDR Wirtschafts- und Verbrauchermagazin „Markt“ vorliegen. Der renommierte Korruptionsexperte und Oberstaatsanwalt a. D. Wolfgang Schaupensteiner sagte nach Sichtung der Dokumente, es führe nach seiner „ersten Einschätzung kein Weg daran vorbei, ein Verfahren wegen Bestechlichkeit oder Bestechung einzuleiten.“ Kabel Deutschland und die Kieler „Haus und Grund“ schlossen im März 2013 einen Großauftrag über die Versorgung von 258 Häusern mit 2190 Wohnungen mit TV/Internet und Telefon ab. Das Auftragsvolumen beträgt demnach fast 1, 5 Millionen Euro. In unmittelbarer zeitlicher Nähe bedankte sich „Haus und Grund“ für die Zahlung eines „Zuschusses zum Betriebsfest von 2000 Euro“. Wolfgang Schaupensteiner spricht von „einer eindeutigen, dokumentierten Beweislage“ und weiter: „Im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zahlt Kabel Deutschland 2000 Euro. Das ist nichts anderes, so sieht es aus, als ein Dankeschön für den Vertragsabschluss, und das ist Korruption“.

Zusätzlich wurde zeitnah eine „Vereinbarung über Werbeleistungen“ abgeschlossen. Demnach müsste Kabel Deutschland über fünf Jahre für Dauer-Werbung in Hausfluren insgesamt noch einmal bis zu 40.000 Euro an „Haus und Grund“ zahlen. Einen Beleg darüber, ob aber je Werbung aufgehängt wurde, legten weder „Haus und Grund“ noch Kabel Deutschland der Sendung „Markt“ vor. In einer stichprobenartigen Umfrage von „Markt“ konnten sich Hausbewohner nicht daran erinnern, Werbung im Hausflur gesehen zu haben.

Auf Anfrage erklärte „Haus und Grund“, man habe die „bisher abgerechneten Dienstleistungen ordnungsgemäß erbracht“. Eine „strafrechtliche Relevanz“ halte man für „abwegig“. Kabel Deutschland erklärte, man habe mit „mit Haus und Grund“ keine Vereinbarung geschlossen, wonach das eine mit dem anderen verknüpft worden wäre“. Wolfgang Schaupensteiner sieht das anders: „Allein der zeitliche Zusammenhang ist schon verdächtig und begründet unter einem weiteren Gesichtspunkt den Anfangsverdacht der Korruption“.

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