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Startseite Überregional

Beim Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) ist „Dampf unterm Kessel“

by Karin Hurrle
21.07.2025
in Überregional
Lesezeit: 4 mins read
VGR Frankfurt: Änderung im Vereinsregister – Manfred Klag nur „Stellvertreter“ und kein „Stellvertretender Vorsitzender“
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Manfred Klag als NATO-Spion verurteilt – Verkaufte Klag geheimhaltungsbedürftige Daten der NATO über PANAMA an den Geheimdienst?

Manfred Klag von der Manfred-Klagstiftung und Stellvertreter beim Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) hat dem 1. Vorsitzenden Karl-Heinz Schuchardt in einem Einschreibebrief vom 12.07.2025 mitgeteilt, dass er gegen ihn ein Vereinsausschlussverfahren wegen vereinsschädigendem Verhalten einleiten wird. Unterzeichnet war dieser Einschreibebrief auch von der Kassiererin Patricia Hudy. Klag hat aus diesem Grunde zu einer Mitgliederversammlung am 01. September 2025, um 18 Uhr, in den Frankfurter Saalbau GALLUS eingeladen. Dazu sei er allerdings nicht berechtigt, weil er hierfür kein Hausrecht habe, erklärt Schuchardt. Am 07.07.2025 wurde Klag bereits vom Hausmeister des Saalbaus GALLUS in Frankfurt aus den Räumlichkeiten verwiesen, weil ihm Schuchardt zuvor fristlos gekündigt hatte. Wie Schuchardt außerdem erklärt, sei bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen Manfred Klag ein Strafverfahren anhängig.

Beim Frankfurter Verein gegen Rechtmissbrauch und der Manfred-Klagstiftung liegt seit längerem einiges im Argen, weshalb für Viele die fristlose Kündigung von Manfred Klag schon lange überfällig war. Untragbare Zustände haben sich inzwischen bei den monatlichen Treffen herauskristallisiert. Ein krimineller „Sumpf“ hat sich inzwischen im Vorstand zusammengefunden, was eine Vereinsarbeit unmöglich macht. Es ist zu hoffen, dass übergeordnete Stellen diesem Treiben bald ein Ende setzen!

Manfred Klag ist langjähriges Mitglied beim VGR – und dies schon seit Trieflingers Zeiten. Seit Horst Trieflingers Tod im Juni 2019 steht der VGR vor einer Zerreißprobe. Klagen und Strafanzeigen gegen verschiedene Personen des Vereins einschließlich Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Justizpersonal sind an der Tagesordnung. Am 30.06.2024 konnte der gewählte Vorstand des VGR endlich ins Registergericht eingetragen werden. 1. Vorsitzender ist Karl-Heinz Schuchardt, Stellvertreter ist Manfred Klag und als Schatzmeisterin ist Patricia Hudy registriert. Doch das sollte nicht das Ende des internen Streites sein. Denn seit dieser Zeit maßen sich die Schatzmeisterin Patricia Hudy und Manfred Klag an, über den Kopf des 1. Vorsitzenden die Bankgeschäfte mit der Frankfurter Sparkasse alleine regeln zu können, was gegen ihre Befugnisse verstößt. NR hatte mehrmals über die Zustände beim VGR berichtet, das letzte Mal am 06. Mai 2025 https://nachrichten-regional.de/vgr-frankfurt-uebelstes-mobbing-von-drei-vorstandsmitgliedern-gegen-den-vorsitzenden.

Seit dem Tod von Horst Trieflinger engagiert sich Manfred Klag beim Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch in besonderem Maße. Am 30.06.2020 wurde die gemeinnützige Manfred-Klagstiftung von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz genehmigt. Ziel der Stiftung ist, finanzielle Mittel einzusammeln und eine Organisation aufzubauen bzw. mit anderen gemeinnützigen Organisationen zusammenzuarbeiten, um Justizunrecht zu ermitteln, zu dokumentieren und zu veröffentlichen, um aufzuzeigen, wo die Justiz und der deutsche Rechtsstaat krankt. Die Manfred-Klagstiftung will die Täter und Mittäter von Unrechtsurteilen benennen, aber auch die politisch Verantwortlichen in die Pflicht nehmen. Verständlich ist ein solches Engagement, besonders dann, wenn man glaubt, selbst „Justiz-Geschädigter“ gewesen zu sein.

Auch wenn Klag seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis für die Gerechtigkeit kämpft, bleibt seine Geschichte als verurteilter NATO-Spion undurchsichtig. Am 20. Januar 2014 wurde Klag als NATO-Spion angeklagt und kam in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Frankenthal. Manfred Klag, der bei der NATO angestellt und zuletzt in Ramstein beschäftigt war, wurde vom OLG Koblenz am 19.11.2013 wegen landesverräterischer Ausspähung in zwei Fällen, davon in einem Fall wegen des Versuchs, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Seine Geschichte ist in diesem Urteil nachzulesen.

Dem Urteil ist also zu entnehmen, dass Klag in den letzten Jahren seiner Tätigkeit im Hauptquartier Ramstein in zunehmendem Maße mit seiner beruflichen Situation unzufrieden war, da zuvor eine Umstrukturierung stattfand und seine Aufgaben in Brüssel konzentriert wurden. Damit sind ihm die mitaufgebauten Strukturen und sein Verantwortungsbereich entzogen worden. Ihm wurden nur noch geringwertige Arbeiten übertragen. Im Laufe dieser Tätigkeit wurde er mehrmals über den Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Dokumenten und Dateien belehrt. Er fühlte sich von seinem Arbeitgeber benachteiligt und zurückgesetzt sowie von seinem Dienstvorgesetzten nicht anerkannt und hinreichend unterstützt, außerdem nicht ernstgenommen beim Vorbringen des nicht sicheren NS-Systems.

Die Unzufriedenheit über seine berufliche Situation habe sich so sehr gesteigert, so dass Klag 2008 den Entschluss fasste, spätestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand zu gehen. Er wollte jedoch nicht selbst kündigen, sondern legte es darauf an, dass die NATO die Kündigung aussprach. Für diesen Fall versprach er sich eine Abfindung in Höhe von 170.000 bis 180.000 Euro. Seinem Kollegen habe Klag geäußert: es müsse mal jemand geheimhaltungsbedürftige Dateien aus dem NS-System herausschleusen, um den Verantwortlichen bei der NATO die Augen zu öffnen. Um dieses Ziel zu erreichen, habe er seine Kontakte zur NPD ins Spiel gebracht. Er habe daraufhin im September 2009 ein anonymes Schreiben an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verfasst, in dem er sich selbst des Kontakts zu dieser Partei und ihrer finanziellen Unterstützung bezichtigte und auf solche Verbindungen hingewiesen habe. Doch sein Plan ist gescheitert. Klag fühlte sich von der NATO um die ihm zustehende Abfindung bedroht.

Klag leitete daraufhin mehrere Beschwerdeverfahren bei seinem Arbeitgeber ein. Grund: Bei seinen Recherchen hatte er 2010 ein Leck im NS-System festgestellt, die Gehaltsdaten aller zivilen Mitarbeiter einschließlich seiner Person offenlegten. Klag sah in diesem Vorfall nicht nur eine eklatante Verletzung seiner personenbezogenen Daten, er verlangte auch eine Entschädigung von 5.000 Euro und Schadenersatz wegen Kopfschmerzen, Unwohlsein und Schlafstörungen. Laut Urteil gingen die Beschwerden von Klag weiter und weiter, die alle erfolglos blieben. Auch seine erhoffte Entlassung aus der NATO wegen seiner Kontakte zu der NPD und die Hoffnung einer Entschädigung blieb erfolglos. Aus dieser Erfolglosigkeit heraus habe Klag aus Frust beschlossen, der NATO selbst einen großen Schaden zuzufügen. Zitat im Urteil: „Er beschloss die von ihm aufgezeigten Sicherheitslücken nunmehr selbst auszunutzen und der NATO einen möglichst hohen Schaden zuzufügen, indem er sich geheimhaltungsbedürftige Daten aus dem NS-System aneignete, um diese nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst – möglicherweise von Panama aus – an Vertreter eines Geheimdienstes eines nicht NATO-Mitgliedes zu verkaufen. Klag versprach sich davon einen hohen Gewinn. Hier zum URTEIL des OLG Koblenz: Urteil OLG Koblenz

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Schlagworte: Beim Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) ist Dampf unterm Kessel
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