In einem „Ehescheidungskrieg“ wird Richterin und (Noch)Ehefrau bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal wegen Betrug angezeigt Ein „Rosenkrieg“, der sich schon über fünf Jahre beim Familiengericht des Amtsgerichts Neustadt wegen einer Ehescheidung hinzieht, scheint seinen Höhepunkt zu erreichen. Weil Betrug der (Noch)Ehefrau im Spiel ist, haben der Ehemann und sein Rechtsanwalt die vom Gericht festgelegten Unterhaltszahlungen einer Richterin abgelehnt. Weil der von ihm angezeigte Betrug ignoriert und die Beweismittel von der urteilenden Richterin bei der Verhandlung unterschlagen wurden, wurde inzwischen Strafantrag gegen sie und die Exfrau gestellt. Seitdem streiten die beiden Ehepartner um das gemeinsame Vermögen, das zusammen errichtete Wohnhaus will die (Noch)Ehefrau nicht teilen und den Erlös aus einer Photovoltaikanlage hat sie bei der Verhandlung nicht angegeben. Die Auskunft über ihre derzeitigen Einkünfte hat sie vor dem OLG in Zweibrücken auf Anraten ihrer Neustadter Rechtsanwältin Monika M. verweigert. Sie ist allerdings diejenige, die nun den Ehemann im Scheidungsprozess „zur Kasse“ bitten will. Dem ist nun wegen ihrer Lügen und Falschaussagen der „Kragen“ geplatzt, so dass er mit seinem Fall wutentbrannt an die Öffentlichkeit geht. Und hier seine Geschichte:„Von meinem Rechtsanwalt für Strafrecht wurde wegen des Betruges meiner Ex-Frau bereits im November 2019 Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal gestellt. Fassungslos waren mein Anwalt und ich über die Antwort der Frankenthaler Staatsanwaltschaft, die uns wegen unserer Strafanzeige mitteilte, dass wir uns diesbezüglich an das Amtsgericht Neustadt wenden und den Zivilprozess, also den Scheidungsprozess, abwarten sollten. Also den Prozess an dem Gericht, wo Beweismittel unterschlagen und falsche Zahlen wegen meiner Unterhaltszahlungen vorgelegt wurden, um Unterhalt für die Ex-Frau zu erzwingen“. Sogar sein Strafrechtler sei über diese Aussage des Staatsanwaltes fassungslos gewesen, der geäußert habe: „Ich habe noch nie erlebt, dass ein Staatsanwalt bei eindeutiger Beweislage solch eine Aussage trifft. Entweder man ermittelt oder lehnt die Ermittlungen aus Mangel an Beweisen ab, was in diesem Fall nichtzutreffend ist, da das Ganze schwarz auf weiß nachweisbar ist“. Was also macht den Ehemann im Ehescheidungsprozess vor dem Amtsgericht Neustadt so wütend? Im September 2014 hatte sich der damals 39-jährige, 2-fache Familienvater von seiner Exfrau getrennt. Diese bewohnt seither weiterhin das gemeinsam gebaute Wohnhaus im Raum Neustadt. Sie ist die Tochter eines Metallbau-Unternehmens und zudem Eigentümerin mehrerer Immobilien sowie Betreiberin einer großen Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Gewerbehalle. Trotzdem verlangt sie Unterhalt von dem in Scheidung lebenden Ehemann sowie den Verzicht des gemeinsamen Hauses. Während des Trennungsjahres wurde von Rechtsanwältin Monika M., Rechtsanwältin der Exfrau, ein Trennungsunterhaltsverfahren durchgeführt, weil der Familienvater angeblich zu wenig Geld an seine Ehefrau bezahlt. Die Vorsitzende Richterin S., wurde bereits zu diesem Zeitpunkt auf den Betrug und die falschen Angaben der Exfrau bei Gericht hingewiesen. Auch hatte zu diesem Zeitpunkt das Amtsgericht Neustadt bereits Kenntnis darüber, dass der Abrechnungsbeleg der Stadtwerke Neustadt über Einkünfte der Photovoltaikanlage manipuliert worden ist, was anhand von Kontoauszügen und Nachweisen bewiesen werden konnte. Sämtliche Unterlagen liegen den Redaktionen vor. Vom Ehemann wurde beim Amtsgericht Neustadt außerdem vorgetragen, dass von Seiten der Eltern der Exfrau diverse Schenkungen in Höhe von 210.000 Euro passiv verbucht wurden, um den Zugewinn des Familienvaters gänzlich zu schmälern. Bei den vorgelegten Belegen der Allianz Versicherung stimmt weder das Datum mit den Angaben der Eltern überein, außerdem fehlt auf der Depot-Auskunft der Name des Inhabers bzw. woher das Geld stammt. Den absoluten Höhepunkt erlebt dieses Scheidungsverfahren ab Dezember 2017, nachdem der Rechtsanwalt des Ehemanns einen aktuellen Grundbuchauszug dem Amtsgericht Neustadt über die Häuser und Grundstücke vorlegen konnte, die sich im Eigentum der Exfrau befinden. Darin steht: „Die Exfrau ist seit 2006 laut Grundbuchauszug Eigentümerin des Gewerbebetriebes, auf dessen Dach sich die Photovoltaikanlage befindet. Dieser Betrieb ist für über 3.000 Euro monatlich an eine Metall Firma verpachtet. Und die Freifläche hinter dem Gewerbebetrieb ist bis ins Jahr 2017 an eine Baufirma als Lagerplatz gewinnbringend vermietet“. Der (Noch)Ehemann hätte somit nach Ablauf des Trennungsjahrs im Jahre 2015, bereits keinen Unterhalt mehr an seine Exfrau bezahlen müssen. Dennoch hatte man im Ehescheidungsprozess vor dem Amtsgericht Neustadt den Grundbuchauszug als falsch und nicht relevant mit dem Argument, es handele sich um einen Eintragungsfehler, zurückgewiesen. Ein Korrekturauszug wurde nie angefertigt. Nach diesen neuen Tatsachen urteilt dann dennoch das OLG Zweibücken im August 2019 wie folgt: „Ja es ist richtig, dass die Häuser und Grundstücke wie im Grundbuchauszug 2017 ausgeführt im Eigentum der Exfrau stehen….. Jedoch ist es nicht erforderlich, eine Einsicht der Bücher zu dulden zum Erstellen wertbildender Faktoren in Bezug auf eine Zugewinnberechnung, da die Eltern der Exfrau sich im notariellen Übergabevertrag einen Anspruch für die Häuser und Grundstücke eingetragen haben. Durch weitere Recherchen hat nun unsere Redaktion inzwischen erfahren, dass der Vater der Exfrau selbst im Besitz mehrerer Mietwohnungen ist und zudem von 2013 bis 2015 mit einem Privatvermögen von über 800.000 Euro auch noch Empfänger von Arbeitslosengeld war. Festgestellt wurde, dass nach Ablauf des Trennungsjahres ein weiterer Immobilienkauf getätigt wurde, der Eigentümer sei bis heute unbekannt. Obgleich dieser Eigentumsverhältnisse, hat die Rechtsanwältin der Exfrau, Monika M. dem Amtsgericht Neustadt vorgeschlagen, dass die Unterhaltszahlungen an sie weitergezahlt werden sollen, da sie unterhaltsbedürftig sei und ihre berufliche Tätigkeit nicht ausüben könne. In einem Schreiben des Exmannes stellt dessen Rechtsanwalt beim Amtsgericht Neustadt im Dezember 2019 allerdings den Antrag, die Scheidung auszusprechen, das Zugewinnverfahren wegen überlanger Verfahrenslänge abzutrennen bis die Zahlen geprüft sind und über den Strafantrag gegen die Vorsitzende Richterin entschieden ist. Es ist zu überlegen, ob derartige Vorfälle auch dem Neustadter Jugendhilfeausschuss vorgetragen werden sollten? Immerhin sind bei Ehescheidungskriegen auch die Kinder davon betroffen. Wir bleiben für unsere Leser am Ball und werden darüber berichten, wenn die Staatsanwaltschaft Frankenthal die Ermittlungen gegen die Neustadter Richterin und die (Noch)Ehefrau abgeschlossen hat. (red.)