Geschädigte begeht Versicherungsbetrug – Staatsanwaltschaft Frankenthal will nicht ermitteln
Der Auffahrunfall einer Unfallverursacherin in der Nähe des Neustadter Amtsgerichts im November 2015 zieht Kreise bis in den Landkreis Ravensburg. Dort soll die Führerscheinstelle informiert worden sein, um der Unfallverursacherin, die dort vorübergehend polizeilich gemeldet war, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Als Grund wurde von einer Polizistin angegeben, die Unfallverursacherin habe nicht nur vorübergehende körperliche und geistige Beeinträchtigungen, könne daher ein Kraftfahrzeug selbst nicht mehr führen. Außerdem wurde sie von der Geschädigten wegen Fahrerflucht angezeigt, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht. Für diese Anzeige ließ sich die Geschädigte allerdings 14 Tage Zeit. Mittlerweile hat unsere Redaktion Hinweise erhalten, dass die Unfallgeschädigte auch Versicherungsbetrug begangen hat. Sie hat also nicht nur die Versicherung belogen, sondern auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Sie hat außerdem Personenschaden wegen eines Hals-Wirbeltraumas bei der Versicherung angemeldet, der auch noch von einer Haßlocher Ärztin bescheinigt wurde. Ein Gutachten der Versicherung belegt allerdings, dass der Aufprall weniger als 5 km die Stunde betragen hat, ein Personenschaden bei dieser Geschwindigkeit ausgeschlossen ist. Aus dem Unfallbericht geht auch hervor, dass die Geschädigte ein 14 Monate altes Baby im Auto hatte, dem allerdings nichts passiert ist. Unsere Redaktion hat inzwischen auch Hinweise erhalten, dass die Unfallgeschädigte wie auch Gerichtspersonal von einer Polizistin angestiftet worden sein soll, Falschangaben bei der Staatsanwaltschaft zu machen. Die Unfallverursacherin hat nunmehr Strafanzeige gegen die Geschädigte wegen Versicherungsbetrug, Falschangaben bei der Polizei und falscher Verdächtigung gestellt.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal läßt sich viel Zeit für die Ermittlungen der Fahrerflucht, obwohl eindeutig feststeht, dass die Geschädigte gelogen hat und von einer Polizistin zu Falschangaben angestiftet wurde. Denn weil bei der Versicherung Falschangaben gemacht worden sind, ist davon auszugehen, dass die beanzeigte Fahrerflucht der Unfallverursacherin auch nicht stimmt. Die Geschädigte hat auch einen Altschaden bei ihrer Klage gegen die Versicherung verschwiegen, den sie wegen des Auffahrunfalls geltend machen wollte, dies sei eindeutiger Versicherungsbetrug, wurde auch von der Versicherung bestätigt. Die Geschädigte ist Gesundheits- und Krankenpflegerin und wohnt in Haßloch. Nach Recherchen von NR arbeitet sie im Krankenhaus „Hetzelstift“. Auf jeden Fall hat unsere Redaktion weitere Beweise, die zur gegebenen Zeit auch veröffentlicht werden. Ein Journalist hatte Anfang Juni einen größeren Auffahrunfall, wo ihm ein Lieferwagen mit 80 Kilometer die Stunde ungebremst ins Fahrzeug fuhr, dieser weder einen Personenschaden davon trug, noch hätte die Versicherung diesen bezahlt.
Gespannt darf man jetzt schon über den Ausgang der Ermittlungen sein, denn die Akte für den Führerscheinentzug wurde zuständigkeitshalber von Ravensburg zurück an die Kreisverwaltung Bad Dürkheim verwiesen. Dort liegt sie jetzt beim Landrat Ihlenfeld. Gespannt kann man auch darüber sein, was sich die Justiz und die Polizeidirektion Ludwigshafen alles einfallen läßt, um Unschuldige mit „Willkür-Urteilen“ zu belegen. Mittlerweile liegen NR weitere Informationen vor, dass die Akte bem leitenden Staatsanwalt Ströber der Frankenthaler Staatsanwalstschaft auf dem Schreibtisch liegt. Dieser soll wahrscheinlich darüber befinden, ob die Unfallverursacherin „geistig umnachtet“ ist und ihr deshalb der Führerschein zu entziehen ist.