Anwesende auf „Zusammenhalt“ eingeschworen
Beim gestrigen Treffen der Mitglieder des Frankfurter Vereins gegen Rechtsmissbrauch (VGR) sowie bei den anwesenden Interessierten war die „Aufbruchstimmung“ zu spüren, nachdem der Vorsitzende Karl-Heinz Schuchardt verkündet hatte, dass der Verein nunmehr endgültig nach langen Auseinandersetzungen im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt eingetragen ist. Eingeschworen wurden auch alle Anwesenden, zusammenzuhalten, damit die Ziele des VGR weiterverfolgt werden können. Und dazu gehöre, sich nicht nur gegen die Justiz und deren „Fehlurteile“ zur Wehr zu setzen und öffentlich zu machen, sondern sich u.a. auch bei Prozessen gegenseitig zu unterstützen und Justiz-Geschädigten zu helfen. In diesem Punkt waren sich zumindest alle Anwesenden einig. Einige Unklarheiten, so der Vorsitzende weiter, seien nach dem Tode des ehemaligen Vorsitzenden Horst Trieflinger noch zu beseitigen. Eine der wichtigsten Aufgaben seien die Kassen- und Bankgeschäfte, erklärte die gewählte Schatzmeisterin Patricia Hudy, die einen Einblick über die künftige Arbeit eines Kassenwartes gibt. Der Anfang sei gemacht, nun sei es auch möglich, neue Mitglieder im Verein aufzunehmen, teilte Schuchardt an diesem Abend ebenfalls mit.
Wie immer ging es beim VGR an diesem Abend auch um einige Fälle von „Justiz-Opfern“, die zumindest in dieser Versammlung öffentlich diskutiert wurden. Betroffene von anstehenden Gerichtsverhandlungen sprachen sich dafür aus, dass Prozessbeobachter bei solchen Verhandlungen wichtig sind. Es wurde u.a. auch über den „Fall Schlösser“ am 09. Dezember 2024 beim Amtsgericht Ravensburg und über die rechtlichen Möglichkeiten informiert. Ebenfalls wurde die Geschichte eines Landauer Bürgers diskutiert, dem öffentliche „Schmierereien auf Plakaten“ in der Stadt vorgeworfen und weshalb er auch verurteilt wurde. Er berichtete über die verschobene Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Landau, die am 27.01.2025 hätte stattfinden sollen und auf den 26. August verschoben worden sei. Es entspann sich nach diesem Vortrag eine rege Diskussion.
Es ging weitrer mit der Information über die Pflicht der Akteneinsicht und dass die Staatsanwaltschaft laut § 147 StPO zur Einsicht in die Akten verpflichtet sei. Bei dieser Gelegenheit wurde auch auf das Akteneinsichtsrecht verwiesen und Beispiele dazu angeführt. Es wurde angeregt – sollte die Staatsanwaltschaft vehement die Akteneinsicht in eine Strafakte verweigern – man dann einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen sollte, um dies dann gerichtlich durchsetzen zu lassen. Es wurden unzählige Beispiele genannt, wo diesbezügliche Rechtsbrüche begangen wurden.
Am Ende der Veranstaltung wurde darum gebeten, an der Verhandlung am 14.01.2025, 12 Uhr, beim Amtsgericht Frankfurt, Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt am Main, teilzunehmen, wo eine Betroffene gegen einen Rechtsanwalt klagt. Die Prozessbevollmächtigte bittet alle Anwesenden darum, sie bei dieser Verhandlung zu unterstützen und zur Gerichtsverhandlung zu kommen.
Das nächste Treffen des VGR findet am Montag, den 3. Februar 2025, 18.30 Uhr, im Saalbau GALLUS, Frankfurt am Main, Frankenallee 111, statt.