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Arzthaftung · Medizinrecht: Der Fall Schattschneider vor dem Landgericht Karlsruhe

by Karin Hurrle
11.09.2026
in Überregional
Lesezeit: 10 mins read
Arzthaftung · Medizinrecht: Der Fall Schattschneider vor dem Landgericht Karlsruhe
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OP auf der falschen Seite – Und eine verlorene Bohrerspitze

Wie ein routinegeplanter Wirbelsäuleneingriff zu einem mehrjährigen Zivilprozess wurde – und was er über die Grenzen der Arzthaftung verrät – Eine Recherche-Dokumentation auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen  von Nachrichten Regional.

Geplant war eine Bandscheibenoperation an der Halswirbelsäule – ein in Deutschland zigtausendfach durchgeführter Eingriff. Doch der Patient erwachte mit einer Wunde an der falschen Halsseite, und von einer Bohrerspitze im Hals ist seither die Rede. Mehr als fünf Jahre später verhandelte das Landgericht Karlsruhe den Zivilprozess des ehemaligen IT-Managers Andreas Schattschneider gegen das SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach. Nach fast fünf Stunden Verhandlung sprach der Richter von einem „Ausnahmefall“. Der Fall zeigt exemplarisch, wie aus einem chirurgischen Eingriff ein Gerichtsfall wird – und welche Hürden Patienten auf dem Weg dorthin überwinden müssen.

KARLSRUHE. Es ist ein Zivilprozess, wie er vielfach vor deutschen Landgerichten verhandelt wird – und doch einer, den der Richter am Landgericht Karlsruhe einen „Ausnahmefall“ nennt.[1] Am Donnerstag, dem 10. September 2026, wurde dort fast fünf Stunden lang verhandelt. Danach standen der Kläger Andreas Schattschneider und sein Anwalt Hans-Berndt Ziegler im Saal des Landgerichts.[1] Mehr als fünf Jahre zuvor war Schattschneider am SRH Klinikum Karlsbad an der Halswirbelsäule operiert worden. Heute kämpft der Mann, der bis dahin rund 15 Jahre als IT-Manager in einem großen Unternehmen gearbeitet hatte, mit den Folgen des Eingriffs – seine Karriere, so dokumentiert es die Berichterstattung, endete mit der Operation.[2]

Der Vorwurf: operiert an der falschen Seite

Der öffentlich zugängliche Kern des Falls ist knapp formuliert, aber gravierend. Schattschneider hatte sich einer Bandscheibenoperation an der Halswirbelsäule unterzogen – ein Eingriff, der in der Regel über einen kleinen Schnitt seitlich am vorderen Hals erfolgt, um eingeklemmte Nervenwurzeln oder das Rückenmark zu entlasten. Als der Patient aus der Narkose erwachte, trug er die Wunde an der falschen Halsseite; von einer im Hals verbliebenen Bohrerspitze ist in der Berichterstattung die Rede.[3] „Er wirft der SRH-Klinik in Karlsbad-Langensteinbach vor, ihn falsch operiert zu haben“, schrieb die Karlsruher Zeitung Badische Neueste Nachrichten (BNN) in ihrer Serie „Falscher Eingriff, Bohrerspitze im Hals“ – zunächst noch unter einem schützenden Pseudonym.[3] Seit der Verhandlung vor dem Landgericht führt die Zeitung den Kläger unter seinem Namen, Andreas Schattschneider.[1][2]

Welche Eingriffe im Einzelnen vorgenommen wurden, wann der Bruch einer Bohrerspitze bemerkt wurde und was dem Patienten wann mitgeteilt wurde, ist in den frei zugänglichen Quellen nicht dokumentiert – genau diese Fragen aber entscheiden in derartigen Verfahren über Haftung oder Abweisung einer Klage (dazu unten). Die Folgen indessen sind in der Berichterstattung unbestritten: „Bis heute leidet er unter den Folgen des Eingriffs“, bilanzierte die BNN bereits im November 2025.[3] Aus dem IT-Manager wurde ein Patient mit anhaltenden Beschwerden – „seit Jahren“, wie es im September 2026 hieß.[2]

Fünf Stunden vor der Zivilkammer

Bereits am 7. September 2026 hatte die BNN darauf hingewiesen, dass am bevorstehenden Donnerstag ein Urteil fallen könnte; sie notierte zugleich die angespannte Stimmung des Klägers.[2] Am 10. September wurde es dann ernst: Rund fünf Stunden dauerte die Verhandlung vor der Zivilkammer.[1] Der Bericht des Tages war mit „Wichtiges Gutachten“ überschrieben – ein Beleg dafür, dass die gutachterliche Beweisaufnahme im Mittelpunkt des Termins stand.[1]

An der Seite des Klägers: Anwalt Hans-Berndt Ziegler.[1] Nach Angaben der Kanzlei Dr. Ziegler & Kollegen handelt es sich um einen Fachanwalt für Medizinrecht, der bundesweit ausschließlich geschädigte Patienten vertritt.[15] Warum der Richter den Fall als „Ausnahmefall“ bezeichnete und ob es am Ende zu einem Urteil, einem Vergleich oder einer Fortsetzung des Verfahrens kam, ist in den frei zugänglichen Quellen nicht dokumentiert. Klar ist immerhin die Verfahrensart: Es geht um zivilrechtliche Haftung – also um Schmerzensgeld und Schadensersatz –, nicht um Strafe. Anders als in Strafprozessen gegen Ärzte, die etwa fehlerhafte Schönheitsoperationen betreffen, geht es hier nicht um Schuld und Sühne, sondern um die Frage, wer die Folgen eines misslungenen Eingriffs zu tragen hat.

Die Beklagte: ein renommiertes Wirbelsäulenzentrum

Die beklagte Klinik ist kein unbekanntes Provinzkrankenhaus. Das SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach im Landkreis Karlsruhe ist ein gemeinnütziges Fachkrankenhaus mit 433 Betten und zugleich wichtiger Akutversorger der Region; es gehört zum Stiftungsunternehmen SRH.[4][5] Herzstück des Hauses ist die Wirbelsäulenchirurgie: Degenerative Erkrankungen, Wirbelsäulenverkrümmungen wie Skoliosen, komplexe Eingriffe – die Abteilung beansprucht internationales Renommee. Dazu kommen Abteilungen für Querschnittgelähmte (Paraplegiologie), Orthopädie, Neurologie und Schmerztherapie.[4][5]

Genau das macht den Fall bemerkenswert: Können solche Fehler auch in spezialisierten Hochleistungszentren passieren? Umgekehrt gilt ebenso: Ein Prozess ist noch lange kein Beleg für schlechte Medizin. Die Vorwürfe stammen von der Klägerseite; eine Haftung der Klinik ist bislang nicht gerichtlich festgestellt. Eine öffentliche Stellungnahme der Klinik zum Verfahren ist in den frei zugänglichen Quellen ebenso wenig dokumentiert wie die Namen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte – die Berichterstattung nennt sie nicht, und auch dieser Artikel verzichtet darauf.

Rechtliche Einordnung: Vom Skalpell zur Beweislast

Jeder Eingriff ist rechtlich zunächst eine Körperverletzung. Das klingt nach Strafrecht, ist aber die zivilrechtliche Grundregel der Arzthaftung: Ein Heileingriff ist nur dann rechtmäßig, wenn ihn eine wirksame, aufklärungsbasierte Einwilligung des Patienten deckt. Seit dem Patientenrechtegesetz von 2013 ist das Verhältnis zwischen Arzt und Patient in den Paragrafen 630a bis 630h des Bürgerlichen Gesetzbuchs kodifiziert – mit Regeln zu Behandlungsvertrag, Aufklärung, Einwilligung, Dokumentation und Beweislast.[13] Operiert ein Arzt an einer anderen Stelle als vereinbart, fehlt genau diese Deckung. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem vergleichbaren Fall – einer Bandscheibenoperation an der falschen Stelle der Lendenwirbelsäule – Schmerzensgeld zugesprochen, obwohl der Eingriff technisch kunstgerecht verlaufen war: Der Patient habe in eine Operation „an dieser konkreten Stelle“ nicht eingewilligt.[6]

Eine Bohrerspitze im Körper ist nicht per se ein Kunstfehler. Das Oberlandesgericht München entschied 2002, dass das Belassen einer abgebrochenen Bohrerspitze im Knochen in der Regel nicht fehlerhaft ist – ihre Bergung hätte den Patienten zusätzlichen Risiken ausgesetzt.[7] Entscheidend waren in jenem Verfahren Aufklärung und Wahrnehmung: Der Operateur muss den Fremdkörper auf Röntgenaufnahmen erkennen und den Patienten über dessen Verbleib informieren; wer ihn übersieht oder verschweigt, kann dafür haften.[7] Für Fälle wie den Schattschneiders heißt das in der Theorie: Zentral sind die Fragen, ob der Bruch bemerkt, ob er dokumentiert (Paragraf 630f BGB[13]) und ob der Patient darüber aufgeklärt wurde – und ob seine heutigen Beschwerden ursächlich auf den Eingriff zurückgehen.

Die Beweislast liegt beim Patienten. Grundsätzlich muss der Kläger Behandlungsfehler, Gesundheitsschaden und den ursächlichen Zusammenhang beweisen. Paragraf 630h BGB sieht Beweiserleichterungen vor – etwa die Vermutung, dass eine lückenhafte Behandlungsdokumentation gegen den Behandler spricht; bei groben Behandlungsfehlern erleichtert die Rechtsprechung die Beweisführung erheblich.[13] In der Praxis scheitern Klagen oft an genau dieser Hürde: Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies erst 2023 die Beschwerde eines Wirbelsäulen-Patienten zurück, weil Operationsbericht und Sachverständigengutachten ein fehlerhaftes Vorgehen nicht stützten.[8] Der gerichtliche Sachverständige ist in diesen Verfahren regelmäßig der eigentliche Protagonist – im Fall Schattschneider stand das „wichtige Gutachten“ erkennbar im Mittelpunkt des Termins.[1]

Der Preis: Schmerzensgeld und verlorene Erwerbsjahre

Wie hoch die Forderungen im Fall Schattschneider sind, ist in den frei zugänglichen Quellen nicht dokumentiert. Vergleichsurteile zeigen indes die Größenordnung, über die bei fehlerhaften Wirbelsäuleneingriffen gestritten wird: Das Oberlandesgericht Hamm sprach einer Patientin, die nach einer grob fehlerhaften Operation der Halswirbelsäule querschnittsgelähmt war, 400.000 Euro Schmerzensgeld zu;[10] in einem weiteren Verfahren waren es 75.000 Euro für einen Patienten, dem eine Lendenwirbelsäulen-Operation trotz bestehender schonender Alternativen empfohlen worden war.[9] Hinzu treten materielle Schäden – Behandlungskosten, Verdienstausfall, Erwerbsminderung. Bei einem Mann, dessen Karriere als IT-Manager endete,[2] können diese Positionen das Schmerzensgeld deutlich übersteigen; ob und in welcher Höhe sie zugesprochen werden, hängt von Beweislage und eventueller Haftungsquote ab.

Der Kontext: Patientenschäden sind häufiger als gedacht

Der Klageweg ist die Ausnahme, nicht die Regel. Im Jahr 2024 stellten Patienten bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern 7.607 Anträge auf Überprüfung eines Behandlungsfehlerverdachts; von 4.163 Sachentscheidungen bestätigten die Gremien in 1.134 Fällen einen Behandlungsfehler – in 928 Fällen mit ursächlichem Gesundheitsschaden, also in rund 22 Prozent der Entscheidungen.[11] Diese Verfahren sind für Patienten kostenfrei und enden meist außergerichtlich; rund 90 Prozent der Entscheidungen akzeptieren beide Seiten.[14]

Die Weltgesundheitsorganisation schätzt gleichwohl, dass etwa einer von zehn Patienten im Gesundheitswesen einen Schaden erleidet – mehr als die Hälfte davon gilt als vermeidbar.[12] Sicherheitsforscher sehen den Schlüssel weniger im einzelnen Fehler als in der Fehlerkultur der Kliniken: Meldesysteme, gute Organisation und Transparenz entscheiden darüber, ob aus einem Zwischenfall ein Justizfall wird.[12]

Ausblick: ein Verfahren mit offenen Enden

Ob das Landgericht Karlsruhe nach dem Termin vom 10. September 2026 geurteilt, verglichen oder vertagt hat, ist bei Redaktionsschluss öffentlich nicht dokumentiert. Ein Ende des Rechtsstreits wäre damit ohnehin nicht zwingend: Gegen ein Urteil der Landgerichte ist die Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe möglich – in Arzthaftungssachen zieht sich der Rechtsweg über Jahre, wie nicht zuletzt der zeitliche Ablauf im Fall Schattschneider zeigt, bei dem zwischen Operation und erster Verhandlung vor dem Landgericht mehr als fünf Jahre lagen.[1]

Für Andreas Schattschneider geht es um mehr als um Geld – es geht um die Anerkennung eines Lebens, das seit einem Operationstag eine andere Richtung nahm.[2] Für die Klinik geht es um Haftung und Reputation. Und für die Justiz gilt, was der Richter mit seinem Hinweis auf den „Ausnahmefall“ andeutete: Manche Fehler wiegen schwerer als andere – menschlich wie juristisch.[1]

DER FALL SCHATTSCHNEIDER IM ÜBERBLICK  
KlägerAndreas Schattschneider, ehemaliger IT-Manager (rund 15 Jahre im Beruf); Patient des SRH Klinikums Karlsbad-Langensteinbach[2]
BeklagteSRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH, Karlsbad (Landkreis Karlsruhe); gemeinnütziges Fachkrankenhaus, 433 Betten[4][5]
AuslöserBandscheibenoperation an der Halswirbelsäule, mehr als fünf Jahre vor der Verhandlung, also spätestens 2021 (genaues Datum öffentlich nicht dokumentiert)[1]
Berichtete GeschehnisseWunde an der falschen Halsseite nach dem Aufwachen; laut Serienschlagzeile: „Bohrerspitze im Hals“[3]
Folgen (Klägerseite)Anhaltende Beschwerden; Ende der Berufskarriere[2][3]
VerfahrenZivilklage vor dem Landgericht Karlsruhe; Verhandlung am 10.09.2026 über rund fünf Stunden; im Zentrum: Sachverständigengutachten; der Richter nannte den Fall einen „Ausnahmefall“[1]
KlägervertretungRechtsanwalt Hans-Berndt Ziegler; nach Kanzleiangaben Fachanwalt für Medizinrecht (Patientenseite)[1][15]
AusgangBei Redaktionsschluss (11.09.2026) nicht öffentlich dokumentiert
METHODIK UND TRANSPARENZHINWEIS •  Recherchebasis dieses Artikels sind öffentlich zugängliche Informationen – im Wesentlichen die frei einsehbaren Schlagzeilen, Vortexte, Bildunterschriften und Metadaten der BNN-Berichterstattung (die Volltexte sind kostenpflichtig, „BNN+“) sowie ergänzende Fachquellen, Gerichtsentscheidungen und Statistiken. •  Pseudonym: Die BNN berichtete im November 2025 unter dem Pseudonym „Thorsten Eckert“ über den Fall; seit dem Prozess vor dem Landgericht nennt sie den Kläger Andreas Schattschneider. Die Zuordnung beider Berichte zu demselben Fall ergibt sich aus der Kontinuität der Serie (identischer Titel „Falscher Eingriff, Bohrerspitze im Hals“, identischer Fallverlauf, gleiche Klinik, Archiv-Fotomaterial desselben Fotografen) – ein ausdrücklicher Redaktionsvermerk dazu lag in den frei zugänglichen Textteilen nicht vor. •  Es handelt sich um ein laufendes bzw. unabgeschlossenes Zivilverfahren: Eine Haftung der Klinik ist gerichtlich nicht öffentlich festgestellt. Die wiedergegebenen Vorwürfe geben die Sicht der Klägerseite wieder; eine Stellungnahme der Klinik ist in den frei zugänglichen Quellen nicht dokumentiert. •  Die Namen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte werden in der öffentlichen Berichterstattung nicht genannt und werden auch hier nicht genannt. •  Zitate stammen, so nicht anders ausgewiesen, aus den frei sichtbaren Textteilen der genannten BNN-Artikel. Alle Quellen wurden am 11.09.2026 abgerufen.

Quellenverzeichnis

[1]  Christoph Kölmel: „Falscher Eingriff mit Bohrerspitze im Hals: Darum geht es vor dem Karlsruher Landgericht“, in: Badische Neueste Nachrichten (BNN), 10.09.2026 (17:34 Uhr). URL: bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/falscher-eingriff-bohrerspitze-im-hals-so-lief-der-fall-am-karlsruher-landgericht (BNN+, Abruf: 11.09.2026).

[2]  Christoph Kölmel: „Falscher Eingriff, Bohrerspitze im Hals: Ex-Patient klagt in Karlsruhe gegen Klinik in Karlsbad“, in: BNN, 07.09.2026 (06:27 Uhr). URL: bnn.de/karlsruhe/ettlingen/karlsbad/falscher-eingriff-bohrerspitze-im-hals-ex-patient-klagt-in-karlsruhe-gegen-klinik-in-karlsbad (BNN+, Abruf: 11.09.2026).

[3]  Jennifer Wuchner: „Falscher Eingriff, Bohrerspitze im Hals: Wie Thorsten Eckert mit den Folgen einer OP in Karlsbad kämpft“, in: BNN, 16.11.2025 (zuletzt geändert 18.11.2025). URL: bnn.de/karlsruhe/ettlingen/karlsbad/falscher-eingriff-bohrerspitze-im-hals-wie-thorsten-eckert-mit-den-folgen-einer-op-in-karlsbad-kaempft (BNN+, Abruf: 11.09.2026).

[4]  SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach: „Wir als Arbeitgeber“ (Angaben u. a. zu Bettenzahl, Spezialisierung und Trägerschaft). URL: klinikum-karlsbad.de/wir-als-arbeitgeber/ (Abruf: 11.09.2026).

[5]  Deutsches Krankenhaus-Verzeichnis: Krankenhausporträt „SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH“ (Basis-Infos: 433 Betten, 11 Fachabteilungen, u. a. Wirbelsäulenchirurgie, Paraplegiologie). URL: deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de/app/portrait/7648f35cf02a07fd/start (Abruf: 11.09.2026).

[6]  Oberlandesgericht Koblenz, Az. 10 U 692/01 (Operation an falscher Stelle – Schmerzensgeld auch bei kunstgerechter Ausführung), dokumentiert bei RP ONLINE: „Operation an falscher Stelle – Schmerzensgeld“. URL: rp-online.de/leben/gesundheit/operation-an-falscher-stelle-schmerzensgeld_aid-8884095 (Abruf: 11.09.2026).

[7]  Oberlandesgericht München, Urteil vom 10.01.2002 – 1 U 2373/01 (abgebrochene Bohrerspitze im Knochen; keine Kunstfehler, aber Aufklärungs- und Hinweispflichten), Volltext: judicialis.de (URL: judicialis.de/Oberlandesgericht-München_1-U-2373-01_Urteil_10.01.2002.html, Abruf: 11.09.2026).

[8]  Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.09.2023 – 7 U 2/22 (Wirbelsäulen-OP; Klage mangels Nachweises eines Behandlungsfehlers abgewiesen), dokumentiert bei medizinrechtsiegen.de. URL: medizinrechtsiegen.de/artikel/schmerzensgeld-bei-fehlerhafter-behandlung-bei-wirbelsaeulen-op/ (Abruf: 11.09.2026).

[9]  Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.12.2017 – 26 U 3/14 (75.000 Euro Schmerzensgeld nach LWS-Operation trotz bestehender konservativer Alternativen), zitiert nach koerperverletzung.com, „Schmerzensgeld für unnötige Operation“. URL: koerperverletzung.com/schmerzensgeld-unnoetige-operation/ (Abruf: 11.09.2026).

[10]  Oberlandesgericht Hamm, Urteil – 400.000 Euro Schmerzensgeld für Querschnittslähmung nach grob fehlerhafter HWS-Operation (BeckRS 2016, 20758), Meldung von beck-aktuell (rsw.beck.de). URL: rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-hamm-400000-euro-schmerzensgeld-fuer-querschnittslaehmung-nach-grob-fehlerhafter-hws-operation (Abruf: 11.09.2026).

[11]  Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern): „Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2024“ (PDF). URL: aerztekammern-schlichten.de/fileadmin/user_upload/Gutachterkommissionen_und_Schlichtungsstellen/Behandlungsfehler-Statistik/Behandlungsfehler-Statistik_2024.pdf (Abruf: 11.09.2026).

[12]  Weltgesundheitsorganisation (WHO): Fact Sheet „Patient safety“ (Stand: September 2023). URL: who.int/news-room/fact-sheets/detail/patient-safety (Abruf: 11.09.2026).

[13]  Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 630a–630h (Patientenrechte; Behandlungsvertrag, Aufklärung, Einwilligung, Dokumentation, Beweislast). URL: gesetze-im-internet.de/bgb/__630a.html (Abruf: 11.09.2026).

[14]  Deutsches Ärzteblatt: „Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: Hohe Akzeptanz des Verfahrens“ (u. a. zur Akzeptanzquote von rund 90 Prozent). URL: aerzteblatt.de/archiv/gutachterkommissionen-und-schlichtungsstellen-hohe-akzeptanz-des-verfahrens (Abruf: 11.09.2026).[15]  Marburger Anwaltverein e. V.: Kanzleiprofil „Dr. Ziegler & Kollegen – Vertretung nur von Patienten“ (Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Hans-Berndt Ziegler, Marburg). URL: marburger-anwaltverein.de/anwalt/dr-ziegler-kollegen-vertretung-nur-von-patienten.html (Abruf: 11.09.20

Foto: Wikipedia (Sitacuisses)

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