Amtswechsel seit dem 1. Juli 2024 – Hambach erhält die Ernennungsurkunde von Justizminister Mertin
Im Justizministerium in Mainz wurde der Amtswechsel an der Spitze des Landesarbeitsgerichts Reinland-Pfalz auf den Weg gebracht. Justizminister Herbert Mertin händigte dem bisherigen Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Matthias Hambach am 08.04.2024 die Urkunde zur Ernennung zum neuen Präsidenten des Gerichts aus. Seit 1. Juli 2024 ist er damit der Nachfolger von Martin Wildschütz, der bereits seit dem 21. November 2012 Präsident des Landesarbeitsgerichts war und mit Ablauf des 30. Juni 2024 in den Ruhestand getreten ist.
Zunächst dankte Minister Mertin Herrn Wildschütz für seine langjährige Tätigkeit am Landesarbeitsgericht: „Seit über 11 Jahren leiten Sie, lieber Herr Wildschütz, das Landesarbeitsgericht in Mainz mit großem Erfolg. Fast 20 Jahre haben Sie diesem Gericht insgesamt treue Dienste geleistet. Für diesen Einsatz danke ich Ihnen schon heute herzlich!“
Anschließend gratulierte der Minister Herrn Hambach zum neuen Amt: „Lieber Herr Hambach, im Lauf Ihres beruflichen Werdegangs haben Sie die Arbeitsgerichtsbarkeit in allen Instanzen und allen Facetten bestens kennengelernt. Sie sind nicht nur bereits seit über 10 Jahren Vizepräsident des obersten Arbeitsgerichts des Landes. Sie haben auch schon an drei der fünf erstinstanzlichen Arbeitsgerichten in Rheinland-Pfalz Recht gesprochen und waren an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt abgeordnet. Ich bin mir sicher, die Leitung des Landesarbeitsgerichts ist bei Ihnen in besten Händen. Für die neue Aufgabe wünsche ich Ihnen recht herzlich viel Erfolg und Freude!“
Information:
Matthias Hambach trat im Dezember 1998 in den Dienst der rheinland-pfälzischen Justiz ein und war zunächst bei der Staatsanwaltschaft Koblenz tätig. Mit Blick auf seinen Wechsel in die Arbeitsgerichtsbarkeit folgte im Januar 1999 ein in diesen Fällen in Rheinland-Pfalz übliches Betriebspraktikum. Von Juli 1999 bis März 2000 war Herr Hambach dann als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz tätig, bevor er im April 2000 Richter auf Probe beim Arbeitsgericht Kaiserslautern wurde. Zwischen Januar 2001 und Juni 2003 war er sowohl am Arbeitsgericht Kaiserslautern als auch am Arbeitsgericht Ludwigshafen tätig. Im Juli 2003 folgte eine zweijährige Abordnung an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, während der er zum Richter auf Lebenszeit am Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein ernannt wurde. Von April 2009 bis Juni 2009 war er an das Arbeitsgericht Koblenz, von August 2011 bis Juli 2012 an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz abgeordnet. Im Juli 2012 wurde Herr Hambach zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt. Dort ist er seit Mai 2013 Vizepräsident.
Martin Wildschütz ist seit März 1991 im rheinland-pfälzischen Justizdienst. Er war als Richter auf Probe zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am Landesarbeitsgericht, bevor er an das Arbeitsgericht Koblenz kam. Dort wurde er im Juni 1995 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Von Januar 1996 bis Dezember 1997 war Herr Wildschütz an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt abgeordnet. Weitere Abordnungen folgten an das Landesarbeitsgericht von Juli 1999 bis Juni 2001 und an das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz von Juli 2011 bis Juli 2002. Im August 2003 wurde Herr Wildschütz zum Direktor des Arbeitsgerichts Koblenz ernannt, bevor er im August 2006 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht in Mainz befördert wurde. Dort ist er seit November 2012 Präsident.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz ist die zweite Instanz in arbeitsgerichtlichen Verfahren und damit das oberste Arbeitsgericht des Landes. Erstinstanzlich sind die 5 Arbeitsgerichte in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz und Trier zuständig. Die dritte und letzte Instanz bildet das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt.
Quelle: Justizministerium Mainz