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Home Wirtschaft

Anlegern des niedersächsischen Energieunternehmens EEV droht Totalverlust

von Karin Hurrle
29.12.2015
in Wirtschaft
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Staatsanwaltschaft Braunschweig leitet Ermittlungsverfahren gegen EEV-Manager wegen Verdachts auf Kapitalanlagebetrug ein – Ob und wann Anklage erhoben wird, steht noch nicht fest

Den meisten Anlegern des insolventen Energieunternehmens EEV AG droht offenbar ein Totalverlust. Das berichten das Radioprogramm NDR Info und die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ). Insgesamt hatten mehr als 2000 Investoren über 25 Millionen Euro in die Erneuerbare Energie Versorgung AG gesteckt, die damit den Kauf eines Biomassekraftwerks in Papenburg sowie Planungen für einen Offshore-Windpark finanzierte. „Es gibt ein Ausfallrisiko, und dieses Ausfallrisiko würde ich als sehr hoch bezeichnen“, so Stefan Denkhaus, der vorläufige Insolvenzverwalter der EEV AG. Im November hatte das Amtsgericht Meppen gegen die EEV BioEnergie und gegen das Mutterunternehmen EEV AG vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Die EEV hatte Kraftwerk und Windpark-Projekt von der Etanax Holding gekauft – der Vorbesitzer fordert jetzt laut Denkhaus etwa 18 Millionen Euro an nicht gezahlten Raten und Zinsen.

Die Etanax hatte im Frühjahr eine Zwangsversteigerung des Kraftwerks im emsländischen Papenburg durchgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter der EEV Bioenergie, Dietmar Penzlin, sagte NDR Info und HAZ, Ziel sei eine „übertragende Sanierung“, um den Betrieb des Kraftwerks wie bisher in vollem Umfang fortzusetzen. Fraglich ist, ob der Erlös aus einem Verkauf des Kraftwerks und des Windparkprojekts ausreichen würden, um die Forderungen der Etanax zu befriedigen. Erst danach könnten jene knapp 400 Anleger Geld bekommen, die im Grundbuch des Kraftwerks als Gläubiger eingetragen sind. Die übrigen Anleger hätten dann nach Einschätzung der Verfahrensbeteiligten kaum eine Chance auf Rückzahlung ihrer Anlagen.

Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg rät Anlegern, sich jetzt rechtlich beraten zu lassen. Sie sollten prüfen lassen, „ob sie sich nicht eine bessere Situation dadurch verschaffen können, dass sie zum Beispiel geltend machen, falsch beraten worden zu sein – wenn das denn der Fall war – oder dass sie auf den Prospekt vertraut haben. Daraus könnten sich Ansprüche gegen Dritte ergeben, sodass sie dann nicht mehr nur auf die Insolvenzmasse angewiesen wären.“

Mitte 2014 hatten HAZ und NDR Info berichtet, dass der geplante Nordsee-Windpark in einem Schießgebiet der Bundeswehr liegt und deshalb fraglich sei, ob das Projekt jemals genehmigt wird. Die EEV hatte auf dieses Risiko im Anlageprospekt nicht aufmerksam gemacht. Im vergangenen Jahr leitete die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Ermittlungsverfahren gegen EEV-Manager wegen Verdachts auf Kapitalanlagebetrug ein. Ob und wann Anklage erhoben wird, steht noch nicht fest. (red.)

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