Arbeitsgruppe aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bringen Gesetzesentwurf in Bundestag ein
Der Bundesrat hat am 17.10.2025 über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, mit dem unter anderem der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben werden soll. Dem Gesetzentwurf vorausgegangen war der Bericht einer von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geleiteten Arbeitsgruppe, die bereits Ende 2022 die Anhebung der Streitwertgrenze empfohlen hatte. Der Entwurf soll im nächsten Schritt im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen werden.
Der rheinland-pfälzische Justizminister Philipp Fernis erklärt, dass Rheinland-Pfalz seit Jahren fordere, dass der Streitwert bei den Amtsgerichten neu verhandelt und angehoben werden soll. Es sei daher erfreulich, dass sich Bund und Länder nun gemeinsam auf eine Verdoppelung des Werts auf 10.000 Euro verständigen konnten. Dieser Schritt sei groß, aber notwendig – nicht nur, weil die aktuelle Streitwertgrenze seit über 30 Jahren faktisch unverändert geblieben ist. Mit der geplanten Anhebung schaffe man die Voraussetzung dafür, dass noch mehr Rechtsprechung dort stattfindet, wo die Menschen leben. „Wir stärken die Amtsgerichte als tragende Säulen der Rechtsprechung und bekennen uns damit klar zu einer Justiz, die in der Fläche präsent ist und bleibt“, erklärt Fermis. Man sichere damit die Bedeutung der Amtsgerichte als Fundament eines bürgernahen Rechtsstaats vor Ort.










