Vorwurf: Steuerhinterziehung und Markenrechtsverletzungen – Staatsanwälte Wizemann und Vobiller waren Ankläger!!
Am vergangenen Donnerstag fand der Prozess beim Amtsgericht Ravensburg gegen Firmenchef Christian Heinzl statt, der wegen Steuerhinterziehung und Markenrechtsverletzungen angeklagt war. Er wurde von Richter Jens Ehrmann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie einer Geldstrafe von 100.000 € verurteilt, die Freiheitsstrafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil können beide Seiten binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen, auf die die Verfahrensbeteiligten nicht verzichtet hatten. Mit seinem Urteil blieb Richter Ehrmann nur geringfügig unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Die Anklage hatten die beiden Staatsanwälte Wizemann und Vobiller erhoben. NACHRICHTEN REGIONAL hatte am 30.04.2017 darüber berichtet. Nach einem fünfjährigen Ermittlungsverfahren, in dem Heinzl-Firmenchef Steuerhinterziehung, Verstöße gegen das Markenrecht und Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen wurde, musste er sich am letzten Donnerstag gegen die Anklagepunkte verteidigen. Ursprünnglich waren sieben Verhandlungstage angesetzt, an einem Tag war alles „weggebügelt“, wichtige Zeugen wurden nicht vernommen. Ein Mitarbeiter des Heinzl-Unternehmen, der vieles hätte sagen können, wurde allerdings nicht gehört. Ähnlich ging es einem Polizisten, der einen Aktenkoffer voller Beweise mitgebracht hatte, diese jedoch nicht verwenden konnte. Andere Zeugen wurden von Richter Jens Ehrmann belehrt, er sagte: „Vor Gericht müssen Sie die Wahrheit sagen, Falschaussage ist strafbar“. Das Gericht sah es also nach stundenlanger Vernehmung als erwiesen an, dass Heinzl ein kompliziertes Firmengeflecht in Deutschland, der Schweiz, Österreich bis hin nach Großbritanien und Singapur aufgebaut und dadurch Steuern von mehr als 540.000 € hinterzogen hat. Strafmildernd war sein umfassendes Geständnis, in dem er die ihm zur Last gelegten Anklagepunkte vom Grundsatz her bestätigt atte. Diesem komplizierten Konstrukt soll auch eine von Heinzl im schweizerischen Appenzell gegründete Firma angehören, über die der Firmen-Unternehmer Produkte nach Deutschland eingeführt hat. Da erhebliche Differenzen zwischen Ein- und Ausfuhr und der zu zahlenden Umsatzsteuer bestand, wurde auch das Finanzamt Ulm „hellhörig“, weshalb ein Zeuge des Finanzamtes Ulm bestätigte, dass von Steuerhinterziehung ausgegangen werden musste. Vertreten wurde Firmenchef Heinzl von den beiden Rechtsanwälten Krauter und Bär, Kanzlei Frick & Partner, Stuttgart. Auch die Schwäbische Zeitung hat am 07.07.2017 darüber berichtet. Ein Kommentar über den Heinzl-Prozess ist in der Stuttgarter Zeitung vom 07.07.2017 nachzulesen.
In der Anklageschrift wurde Christian Heinzl u.a. vorgeworfen, dass er Parfüms der Marke Joop des US-Herstellers Coty von rund 1,5 Millionen Euro über den Onlinehändler AMAZON im Jahr 2010 vertrieben hat, die nicht auf dem Europäischen Markt zugelassen waren. Nach Testkäufen von Coty ist die Markenrechtsverletzung aufgeflogen. Daraufhin hat der Hersteller gegen Heinzl vor dem Landgericht Stuttgart auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt, das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet.
Obwohl sich also das umfängliche Geständnis von Christian Heinzl strafmildernd auf das Urteil auswirkte, hat die Ravensburger Staatsanwaltschaft die „kriminelle Energie“ und die „Vertuschung der Firmenkonstrukte“ als belastend gewertet und deshalb zunächst eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert, die auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Eine weitere Forderung war eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Am Ende einigten sich Staatsanwaltschaft und Richter Ehrmann auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die auf eine dreijährige Bewährungsfrist ausgesetzt wurde. Die Geldstrafe von 100.000 Euro wird bis zum Jahresende fällig, die zur Hälfte an die Staatskasse und an fünf gemeinnützige Vereine, davon u.a. an das Kinderhospiz, die Johanniter und den Weißen Ring zu zahlen sind. Christian Heinzl muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Am 28. Mai 2017 berichtete die Stuttgarter Zeitung noch, dass sich Firmenschef Heinzl gleich doppelt zum „Senator“ der Wirschaft küren ließ. An eine Mitgliedschaft stellt der „Senat der Wirtschaft“ hohe ehtisch-moralische Anforderungen. Es seien Persönlichkeiten, „die sich ihrer Verantwortung für Staat und Gesellschaft in besonderer Weise bewußt sind“, habe die Lobby-Organisation mit Sitz in Bonn betont. Nun legt Heinzl seine Ämter nieder. Von seinem Ärger mit der Justiz habe er nichts erzählt. FPD-Mitglied will er aber bleiben. Zu etwaigen Spenden an die FPD schweigt die Partei. Für 17.11.2016 hatte der Firmenchef des Mittelstandsforum Oberschwaben Christian Heinzl noch ins Kultur- und Kongreßzentrum Weingarten eingeladen, wo als Gastredner Karl-Theodor zu Guttenberg angekündigt war. NACHRICHTEN REGIONAL hatte am 23.10.2016 ausführlich darüber berichtet.
Von den Ermittlungen gegen Heinzl will der „Senat der Wirtschaft“ also nichts gewußt haben, als diese Heinzl in den Jahren 2014 und 2015 kürten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung, eine Vorverurteilung verbiete sich, hieß es jetzt aus diesen Kreisen. Bei bereits berufenen Senatoren empfehle man, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen. In Bonn selbst hieß es, dass Heinzl die Mitgliedschaft ruhen lassen will, bei einer rechtskräftigen Verurteilung werde er sie aufgeben. Das Präsidium habe dem zugestimmt, damit sei der Vorgang erledigt. Man danke Heinzl für seinen „Einsatz für die Klein- und Mittelbetriebe“, besonders bei seinen Foren, berichtet die Stuttgarter Zeitung weiter. Aus Bonn habe es keinen weiteren Kommentar dazu gegeben. (red.)