Funktionsträger der Medienaufsicht in Rheinland-Pfalz und Vorsitzender des Diakonischen Werkes Pfalz
Albrecht Bähr ist vielseitig. Er verbindet kirchliche Sozialarbeit, Jugendhilfe und Medienaufsicht wie kaum ein anderer Funktionsträger in Rheinland-Pfalz. Er mischt sich in die kommunale Politik, aber auch in die Bundespolitik ein und kritisiert aktuell die anstehende Gesundheitsreform. Mit der örtlichen RHEINPFALZ hat er bereits mehrere Interviews geführt. Das letzte am 09. Juli 2026. Es ging dabei um Bankrotte Sozialstationen, alleingelassene Alte, Kritik, die er gegenüber der Bundespolitik als Diakonie-Chef übt und dem Journalisten der RHEINPFALZ umfassend erklärt. Als Netzwerker verfügt er über Erfahrung und Zugänge, die wahrscheinlich kein anderer hat. Dies wirft aber auch Fragen nach Ämterkonzentration, Rollentrennung und Transparenz auf.
Seit 2011 steht der protestantische Pfarrer Albrecht Bähr an der Spitze der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Zugleich führt er das Diakonische Werk Pfalz, repräsentiert die Diakonie gegenüber Politik und Öffentlichkeit und übernimmt weitere einflussreiche Gremienämter. Seine Karriere ist ein Lehrstück über die Stärke – und die Verwundbarkeit – des deutschen Verbändestaats. Wenn Albrecht Bähr über Medien spricht, greift er gern zu einem demokratischen Vokabular: Vielfalt, Teilhabe, Meinungsfreiheit. Wenn er über Diakonie spricht, geht es um Würde, soziale Gerechtigkeit und den „Anwalt der Schwachen“. Die Begriffe passen zusammen. Beide Tätigkeitsfelder leben von gesellschaftlichem Vertrauen – und beide sind eng mit dem Staat verflochten, ohne selbst staatlich sein zu wollen.
Genau darin liegt die politische Bedeutung des gebürtigen Speyerers. Bähr ist kein gewählter Abgeordneter und kein Ministerialbeamter. Einfluss gewinnt er über Institutionen: als Vorsitzender eines plural besetzten Aufsichtsgremiums, als Vorstandsvorsitzender eines kirchlichen Wohlfahrtsverbands, als Sprecher und Lobbyist sozialer Interessen sowie als Vorsitzender beziehungsweise Mitglied weiterer Fachgremien. Seine Macht ist nicht spektakulär. Sie entsteht aus Kontinuität, Beziehungen und der Fähigkeit, sehr unterschiedliche Milieus an einen Tisch zu bringen.
Vom Pfarramt in die Institutionenpolitik
Bähr studierte evangelische Theologie in Tübingen und Heidelberg. Nach dem Vikariat wurde er 1991 Pfarrer in Limbach-Altstadt. 2002 wechselte er in die landespolitische Vertretung der evangelischen Kirchen und Diakonischen Werke in Rheinland-Pfalz. Seit 2011 ist er pfälzischer Landespfarrer für Diakonie und Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche der Pfalz; zugleich fungiert er als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz. Deren ausdrücklich beschriebene Aufgabe ist es, Beziehungen zu Landesregierung, Ministerien, Landtag und öffentlichen Stellen zu pflegen und die Interessen der diakonischen Träger zu vertreten.
Diese Biografie erklärt Bährs Stil: Er ist weniger Fachjurist der Medienregulierung als Moderator, Repräsentant und politischer Vermittler. Die RHEINPFALZ nannte ihn 2017 einen „Netzwerker“; Bähr selbst sagte damals: „Ich musste schon immer Netzwerker sein, kann moderieren und analysieren.“ Weggefährten beschreiben ihn als ausgleichend und lösungsorientiert. In pluralen Gremien ist das eine zentrale Qualifikation.
Medienaufsicht: Repräsentation und reale Entscheidungsmacht
Die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz besteht aus 42 Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitgliedern. Sie ist kein bloßer Beirat. Sie hat eine Wächter- und Gestaltungsfunktion, beschließt über zentrale Angelegenheiten und wählt die Leitung der Anstalt. Bähr wurde von der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege entsandt, gehört dem Gremium seit 2007 an und führt es seit 2011. 2022 wurde er mit großer Mehrheit für die bis 2027 laufende Amtsperiode bestätigt.
Seit 2022 leitet Bähr zusätzlich die Gremienvorsitzendenkonferenz der 14 Landesmedienanstalten. Im November 2025 wurde er erneut für zwei Jahre gewählt. Die GVK befasst sich nicht nur mit ethischen Grundsatzfragen; sie trifft auch Auswahlentscheidungen bei Übertragungskapazitäten und Plattformbelegungen. Hinzu kommen Aufsichtsratsrollen bei medien+bildung.com und der Medienförderung Rheinland-Pfalz. Das ist keine operative Alleinentscheidung über Programme oder Förderanträge. Es ist aber eine ungewöhnlich breite institutionelle Präsenz im rheinland-pfälzischen und bundesweiten Mediengefüge.
Kritisch wird diese Dichte nicht automatisch durch einen konkreten Interessenkonflikt. Ein solcher ist öffentlich nicht belegt. Das Problem ist strukturell: Wer die Versammlung führt, Tochtergesellschaften beaufsichtigt, in der bundesweiten GVK vorsitzt und zugleich einen großen gesellschaftlichen Verband repräsentiert, bewegt sich dauerhaft zwischen Kontrolle, Strategie und Interessenvertretung. Gerade deshalb müssen Zuständigkeiten, Enthaltungen, Auswahlkriterien und Vergütungen nachvollziehbar sein. Als politischen „Urknall“ bezeichnete die Medienanstalt das Bestehen „40 Jahre privater Rundfunk“, was am 01.11.2024 in Ludwigshafen gebührend gefeiert wurde. Damals ging es um die Entstehung des Kabelpilotprojektes, wo Dr. Bernhard Vogel, damaliger Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, per Video-Schalte die erbitterte Dikussion um diese politische Entscheidung in Ludwigshafen Revuee passieren ließ. Bernhard Vogel ist am 02. März 2025 verstorben. Während seiner Zeit wurde auch der „Offene Kanal“ Ludwigshafen ins Leben gerufen, ein Bürgerfernsehen, das auch heute noch von Bürgern für Bürger gemacht wird. Nachrichten Regional berichtete am 01.11.2024 über diese Feierlichkeiten https://nachrichten-regional.de/40-jahre-privater-rundfunk/
Der Transparenztest von 2017
Der härteste Prüfstein in Bährs bisheriger Medienamtszeit war die Wahl des früheren nordrhein-westfälischen SPD-Medienstaatssekretärs Marc Jan Eumann zum Direktor der damaligen LMK im Dezember 2017. Bähr führte die Findungskommission. Die Stelle war nicht öffentlich ausgeschrieben; Eumann wurde als einziger Kandidat vorgeschlagen. Seine Identität und Details des Verfahrens blieben lange unter Verschluss. Zwei später eingegangene Bewerbungen wurden nicht zur Wahl zugelassen. Eumann erhielt 19 von 34 abgegebenen Stimmen – eine Stimme mehr als erforderlich.
FAZ, taz, Süddeutsche Zeitung, Übermedien, Journalistenverbände und politische Opposition kritisierten das Verfahren als intransparent und anfällig für parteipolitischen Proporz. Besonders heikel war der Eindruck, eine staatsfern zu organisierende Medienaufsicht habe einen gerade ausgeschiedenen SPD-Staatssekretär in einem geschlossenen Verfahren an ihre Spitze gesetzt. Bähr verteidigte die Rechtmäßigkeit und verwies darauf, dass eine öffentliche Ausschreibung damals nicht vorgeschrieben und zuvor nicht üblich gewesen sei. Gleichzeitig kündigte er klarere Regeln für künftige Verfahren an. Die juristische Bilanz fällt differenzierter aus als die politische: Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht ließen die Wahl im Eilverfahren bestehen; das damalige Recht gab der Versammlung weitgehenden Gestaltungsspielraum. Rechtmäßig bedeutete jedoch nicht vorbildlich. Der Gesetzgeber reagierte: Seit Ende 2018 waren öffentliche Ausschreibung, Dokumentation und Begründung des Auswahlvorschlags gesetzlich verankert. Der Fall bleibt damit ein Beispiel dafür, wie ein formal zulässiges Verfahren Vertrauen beschädigen und anschließend bessere Regeln erzwingen kann.
Diakonie: Anwalt der Schwachen – und Vertreter eines Arbeitgebers
In der Sozialpolitik präsentiert sich Bähr als Stimme für Menschen, die von Armut, Pflegebedürftigkeit oder Ausgrenzung betroffen sind. Als LIGA-Vorsitzender erklärte er 2025, er wolle „Anwalt der Schwachen“ sein und mit allen demokratischen Kräften zusammenarbeiten. Das passt zu seinem Engagement gegen Kinderarmut und für soziale Infrastruktur. In Interviews fordert er einen verlässlichen Sozialstaat und warnt vor dem Abbau von Beratung in der Fläche. Doch auch hier trägt er eine Doppelrolle: Die Diakonie ist Anwältin von Hilfesuchenden und zugleich große Arbeitgeberin sowie Leistungserbringerin, deren Einrichtungen von öffentlichen Refinanzierungen und politischen Regeln abhängen. Bähr vertritt also moralische Anliegen und institutionelle Interessen zugleich. Das ist legitim und im Verbändesystem üblich. Transparenz verlangt jedoch, kenntlich zu machen, wann für Betroffene gesprochen wird und wann für Träger, Budgets oder arbeitsrechtliche Sonderpositionen.
Am deutlichsten zeigt sich die Spannung beim kirchlichen Arbeitsrecht. 2017 verteidigte Bähr in der RHEINPFALZ das eingeschränkte Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen: Streiks stünden aus seiner Sicht im Konflikt mit dem Gedanken uneingeschränkter Nächstenliebe; zugleich räumte er unterschiedliche Positionen innerhalb der Kirche ein. Gewerkschaften wie ver.di kritisieren den „Dritten Weg“ seit Jahren: Beschäftigte hätten weniger Möglichkeiten, Tarifinteressen durch Arbeitskampf durchzusetzen; Studien verweisen auf Zersplitterung, Ausgliederungen und schwächere Mitbestimmung in Teilen der Diakonie. Die Diakonie hält dagegen, paritätische Kommissionen und Schlichtung passten besser zum kirchlichen Selbstverständnis und die Vergütung liege vielfach über dem Branchenniveau.
Für Bähr entsteht daraus ein Glaubwürdigkeitsproblem, kein Beweis persönlichen Fehlverhaltens: Wer öffentlich soziale Gerechtigkeit einfordert, muss besonders überzeugend erklären, warum Beschäftigte des eigenen Sektors auf ein zentrales Mittel klassischer Tarifautonomie verzichten sollen. Eine zeitgemäße Antwort müsste über den theologischen Begriff der Dienstgemeinschaft hinausgehen und Daten zu Entgelt, Mitbestimmung, Ausgliederungen und tatsächlicher Gewerkschaftsbeteiligung offenlegen.
Ämterhäufung: Kompetenzgewinn oder Kontrollrisiko?
Bährs Unterstützer können auf einen offensichtlichen Vorteil verweisen: Seine Rollen schaffen Übersetzungswissen. Wer Armutspolitik, Jugendhilfe, kirchliche Träger und Medienbildung kennt, kann digitale Teilhabe breiter denken als ein reiner Regulierungsfachmann. Gerade bei Jugendmedienschutz, Desinformation oder barrierefreien Bürgermedien überschneiden sich die Felder sinnvoll. Kontinuität kann außerdem verhindern, dass gesellschaftliche Gremien gegenüber hauptamtlichen Apparaten an Einfluss verlieren. Die Gegenfrage lautet: Wann wird Kontinuität zur Verfestigung? Bähr führt die Versammlung inzwischen seit mehr als 15 Jahren. Viele seiner Funktionen beruhen nicht auf einer direkten Wahl durch Bürgerinnen und Bürger, sondern auf Entsendung und anschließender Wahl innerhalb von Gremien. Das ist das vorgesehene Modell pluraler Selbstverwaltung. Es bleibt jedoch für Außenstehende schwer erkennbar, welche informellen Vorabsprachen, Loyalitäten und Interessenausgleiche Entscheidungen prägen. Die Eumann-Wahl hat gezeigt, wie schnell aus internem Vertrauen externes Misstrauen wird.
Hinzu kommt ein Repräsentationsproblem: Kirchen und Wohlfahrtsverbände verfügen historisch über fest verankerte Zugänge zu Rundfunk- und Mediengremien. Diese Stabilität kann gesellschaftliche Erfahrung sichern. Sie kann aber auch jüngere, säkulare oder nicht organisierte Gruppen benachteiligen, deren Interessen weniger institutionell gebündelt sind. Bähr personifiziert diese Ambivalenz: Er ist einerseits ausdrücklich kein Parteipolitiker, andererseits tief in jene korporatistischen Strukturen eingebunden, über die Politik, Verbände und öffentlich-rechtliche Institutionen dauerhaft miteinander verhandeln.
Woran Bähr sich messen lassen muss
Bähr spricht häufig von Medienkompetenz als Demokratiekompetenz. Auf seine eigenen Institutionen übertragen, bedeutet das: Vertrauen entsteht nicht durch Appelle, sondern durch überprüfbare Verfahren. Vier Maßstäbe sind entscheidend: erstens vollständige Transparenz bei Personal- und Aufsichtsratsentscheidungen; zweitens nachvollziehbarer Umgang mit möglichen Interessenkonflikten und Befangenheiten; drittens regelmäßiger Wechsel oder wenigstens eine öffentliche Debatte über Amtszeitbegrenzungen; viertens eine offene Auseinandersetzung mit Beschäftigtenrechten in der Diakonie. Seine Bilanz ist deshalb weder die eines Skandalpolitikers noch die eines unangefochtenen Gemeinwohlmanagers. Bähr hat Themen wie Medienbildung, Bürgermedien, soziale Teilhabe und Kinderarmut über Jahre sichtbar vertreten. Er wurde wiederholt mit großen Mehrheiten bestätigt und gilt als Vermittler. Gleichzeitig trägt er Verantwortung für ein Auswahlverfahren, dessen Transparenzdefizite erst nach öffentlichem Druck korrigiert wurden, und er verteidigt einen kirchlichen arbeitsrechtlichen Sonderweg, der mit seinem Gerechtigkeitsanspruch in Spannung steht.
Der Kern des Porträts liegt damit nicht in einer persönlichen Anklage. Er liegt in einer demokratischen Frage: Wie viel institutionelle Macht darf sich bei einem gut vernetzten, weithin anerkannten Funktionsträger bündeln, bevor zusätzliche Gegengewichte nötig werden? Bährs Laufbahn zeigt, dass Integrität und gute Absichten wichtig sind – aber niemals Ersatz für Transparenz, Konkurrenz und Kontrolle.
FAZIT:
Bähr ist für die damalige Verfahrensarchitektur der Besetzung des Postens als Direktor der rheinland-pfalzischen Medienanstalt politisch mitverantwortlich, weil er die Findungskommission leitete. Einen gerichtlichen Nachweis von Rechtsbruch oder persönlicher Begünstigung gibt es nicht. Seriöse Kritik muss diese Grenze beachten.
Dieser von NACHRICHTEN REGIONAL erstellter Beitrag basiert auf umfangreichen Recherchen, u.a. ist es ein quellenbasierter Hintergrundartikel, kein Ergebnis eigener Vor-Ort-Recherche oder eines aktuellen Interviews. Kritik wird als dokumentierte Fremdposition oder als ausdrücklich gekennzeichnete strukturelle Einordnung wiedergegeben. Für persönliche Bereicherung, Korruption oder einen konkret nachgewiesenen Interessenkonflikt Bährs fanden sich in den ausgewerteten seriösen Quellen keine Belege. Rechtlich relevante Vorwürfe zur Direktorenwahl 2017 wurden im Eilverfahren nicht bestätigt.
Foto: Medienstanstalt Rheinland-Pfalz
Quellen:
1. Medienanstalt Rheinland-Pfalz – Biografie und Funktionen Albrecht Bähr
https://medienanstalt-rlp.de/ueber-uns/wer-wir-sind/versammlung/vorsitzender
2. Medienanstalt Rheinland-Pfalz – Wiederwahl zum Versammlungsvorsitzenden, 5. Dezember 2022
https://medienanstalt-rlp.de/aktuelles/news/detail/albrecht-baehr-als-versammlungsvorsitzender-der-medienanstalt-rheinland-pfalz-wiedergewaehlt
3. die medienanstalten – Aufgaben und Vorsitz der Gremienvorsitzendenkonferenz
https://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/organisation/gremienvorsitzendenkonferenz-gvk
4. General-Anzeiger / Presseportal – erneute GVK-Wahl im November 2025
https://ga.de/sonderthemen/spezial/presseportal/dr-thorsten-schmiege-uebernimmt-vorsitz-der-dlm-von-dr-eva-flecken-gesamtkonferenz-der-medienanstalten-entscheidet-ueber-personaltableau-der-medienanstalten-2026-2027_aid-139249413
5. Arbeitsgemeinschaft Diakonie Rheinland-Pfalz – Geschäftsführung und Aufgaben
https://www.diakonie-rlp.de/diakonie-in-rheinland-pfalz/geschaeftsfuehrung
6. EKD – Profil Albrecht Bähr und ehrenamtliche Tätigkeiten
https://www.ekd.de/baehr-63369.htm
7. DIE RHEINPFALZ – „Eine mordsspannende Aufgabe“, Porträt vom 15. Juli 2017
https://www.rheinpfalz.de/rheinland-pfalz_artikel,-eine-mordsspannende-aufgabe-_arid,933004.html
8. Frankfurter Allgemeine Zeitung – „Medienklüngel bei Landesmedienanstalt“, 4. Dezember 2017
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/medienkluengel-bei-landesmedienanstalt-in-rheinland-pfalz-15324823.html
9. taz – „Ein Inside-Job“, 13. Dezember 2017
https://taz.de/Landesmedienanstalt-Rheinland-Pfalz/!5467726/
10. Süddeutsche Zeitung – „Ganz schön retro“, 17. Januar 2018
https://www.sueddeutsche.de/medien/medienaufsicht-ganz-schoen-retro-1.3830366
11. Übermedien – „Gericht lässt ominöse Eumann-Wahl durchgehen“, 3. März 2018
https://uebermedien.de/25906/gericht-laesst-ominoese-eumann-wahl-durchgehen/
12. Medienkorrespondenz – Rechtmäßigkeit des damaligen Wahlverfahrens, März 2018
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/verwaltungsgericht-eumann-wahl-bei-der-lmk-rechtmaessig-abgelaufen.html
13. Medienkorrespondenz – neues Landesmediengesetz und öffentliche Ausschreibung, Februar 2019
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/rheinland-pfalz-neues-mediengesetz-in-kraft.html
14. ver.di – Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht und Forschungsbefunde
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/forschungsstudie-belegt-kirchliches-arbeitsrecht-sorgt-fuer-druck-loehne-und-arbeitsbedingungen
15. evangelisch.de – Position der Diakonie zum kirchlichen Arbeitsrecht, 6. März 2017
https://www.evangelisch.de/inhalte/142497/06-03-2017/diakonie-verteidigt-weiter-kirchliches-arbeitsrecht
16. Diakonie Pfalz – Wahl zum Vorsitz des Landesjugendhilfeausschusses 2021–2026
https://www.diakonie-pfalz.de/aktuelles/nachrichten/aktuelles-1/eine-starke-stimme-fuer-belange-von-kindern-und-jugendlichen
17. Diakonie RWL – Interview zum LIGA-Vorsitz, April 2025
https://www.diakonie-rwl.de/interviews/starkes-miteinander-rheinland-pfalz
18. Medienförderung Rheinland-Pfalz – Zusammensetzung des Aufsichtsrats
https://mf-rlp.de/2023/02/15/tobias-wuerkert-neues-mitglied-im-aufsichtsrat/









