Gutachter bestätigt der Beschuldigten überdurchschnittlich hohe Intelligenz – Sie habe auch keine Wahnvorstellungen und keinen Gedächtnisverlust
Zu einer 4-monatigen Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wurde sowie einer Geldstrafe von 500 Euro ist am gestrigen Montag Emilie Schlösser von Richterin Dr. Schneider, Amtsgericht Ravensburg, verurteilt worden, nachdem Amtsanwalt Veit von der Staatsanwaltschaft seine Anklageschrift vorgelesen und sich die Beschuldigte gegen die Vorwürfe verteidigen konnte. Vorausgegangen ist eine Strafanzeige eines Kripobeamten, der Emilie Schlösser wegen Verleumdung angezeigt hatte. Wegen den „Schlösser-Firmen“, die vor mehr als 20 Jahren in die Insolvenz geführt wurden, hatte Emilie Schlösser immer wieder diesen Kripobeamten beschuldigt, er hätte „uneidlich“, also falsch vor der Steuerfahndung während des Ermittlungsverfahrens ausgesagt. Dieser Kripobeamte war auch als Zeuge geladen und hat vor Gericht ausgesagt, dass ihm diese Beschuldigungen in seiner polizeilichen Karriere sehr geschadet haben, auch habe er durch diese immer währende Beschuldigungen psychisch und auch physisch sehr gelitten. Der Gutachter, Dr. Hölz, Chefarzt der der Forensischen Psychiatrie in Weissenau-Ravensburg, der in der Strafverhandlung saß, um Emilie Schlösser, zu begutachten, bestätigte ihr nach ihrem ausführlichen Vortrag und nach der Verlesung der Anklageschrift des Staatsanwaltes „überdurchschnittlich hohe Intelligenz“. Es gäbe auch keine Hinweise auf Gedächtniseinschränkungen oder Wahnvorstellungen. Ihren Kampf wie eine Löwin für ihre eigene Gerechtigkeit könne lediglich als querulatorisch bezeichnet werden. Das sei allerdings ein normales Verhalten.
Gute zwei Stunden mit kurzen Pausen und Unterbrechungen hat diese Strafverhandlung gedauert, wo Emilie Schlösser ihre Darstellungen und ihre Beweggründe ausführlich darstellen konnte. Obwohl der anklagende Amtsanwalt Veit immer wieder betonte, dass die Geschichte der Angeklagten weit vor seiner Zeit lag, erklärte er, wenn sie weiterhin den Kripobeamten in Schreiben oder Verbreitung von Äußerungen beschuldige, er habe „uneidlich und falsch“ ausgesagt, sei dies unwahr und sie müsse mit einer weiteren Bestrafung rechnen. Nach der Urteilsverkündung erinnerte Richterin Dr. Schneider die Angeklagte daran, dass sie nun wisse, dass der Gutachter sie nicht als schuldunfähig beurteilt habe, so dass sie also bei einer neuen Straftat ins Gefängnis müsse. Die 4-monatige Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Die ihr aufgelegte Geldstrafe kann sie in monatlichen Raten Zahlen.
Auch die Polizeibeamtin Manuela Veser war als Zeugin geladen und hat vor Gericht ausgesagt. Sie war schon einmal im November 2022 als Zeugin geladen, wurde allerdings seinerzeit wieder weggeschickt, weil sich Emilie Schlösser in diesem Prozess mit dem Polizeipräsidenten Stürmer geeinigt hatte, und die Zeugenaussage von Polizeihauptkommissarin Veser nicht mehr erforderlich war. NACHRICHTEN REGIONAL hatte auch über diese Verhandlung am 04.11.2022 berichtet, hier der LINK dazu https://nachrichten-regional.de/strafverhandlung-beim-amtsgericht-ravensburg/. Sobald das URTEIL vorliegt, wird von NR noch nachberichtet.
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