Der Tag an dem die SPD von Hitler verboten wurde und im Untergrund weiter lebte
Es ist eine alte Weisheit: Alles was verboten wird, lebt im Untergrund weiter. Daran erinnerte zumindest der Journalist Thomas Horstmann in der SPD-Zeitung VORWÄRTS am 21.06.2024, der mit diesem Bericht nochmals an Hitlers erlassenes Verbot erinnerte, der SPD jede Art der politischen Arbeit zu verbieten. Ins Prager Exil musste der SPD-Vorstand seinerzeit flüchten, es waren die Vorstandsmitglieder Erich Ollenhauer, Hans Vogel, „Vorwärts“-Chefredakteur Friedrich Stampfer, Otto Wels, Albert Greczinski und Siegmund Crummenerl. Anstatt diese Geschichte nochmals in Erinnerung zu rufen und öffentlich zu machen, lassen sich die Koalitionspartner in Berlin von ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten leiten, ein Verbot gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. CDU-Bundestagsabgeordneter Marco Wanderwitz, inzwischen fraktionslos, sammelte 2024 fraktionsübergreifend entsprechende Unterschriften für ein AfD-Verbot im Bundestag. (https://de.wikipedia.org/wiki/Marco_Wanderwitz) Die Parteispitze um Friedrich Merz lehnt allerdings derzeit öffentlich ein Verbot mehrheitlich ab und setzt darauf, die AfD politisch zu bekämpfen. Erst kürzlich hat sich Uli Hoeness im SPIEGEL-Gespräch vom 25.05.2026 für eine Regierungsbeteiligung der AfD ausgesprochen, wobei er sich von Björn Höcke deutlich abgrenzte.
Das jüngste, im Juni 2026 vorgelegte, 1.500-seitenstarke Rechtsgutachten geht nicht auf die CDU oder die Bundesregierung zurück. Es wurde von der zivilgesellschaftlichen Organisation Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) initiiert, von einem achtköpfigen Team aus Juristen und Rechtsextremismus-Experten erarbeitet und ausschließlich durch private Spenden von über 20.000 Bürgern finanziert, hier zum AfD-Gutachten, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erstellen ließ und am 25.06.2026 erstmals in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt hat, https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/GFF_AfD-Gutachten.pdf. Es ist das zur Zeit anspruchsvollste und juristisch umfangreichste GUTACHTEN über die „Alternative für Deutschland“. Darin kommen die Experten zu folgendem Ergebnis: „Die AfD ist verfassungswidrig nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz. Die Partei geht nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, insbesondere das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie. Das bedeutet: Würde ein zulässiger Verbotsantrag gestellt, hätte dieser vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg“. Die GRÜNE im BUND haben ihre Stellungnahme zum AfD-Verbot öffentich gemacht: https://www.gruene-bundestag.de/unsere-politik/fachtexte/moegliches-afd-verbotsverfahren/
Nun nochmals zum SPD-Verbot von HITLER im Jahre 1933
Wie der Journalist Horstmann in der VORWÄRTS weiter berichtet, hat die NS-Regierung am 22. Juni 1933 der SPD jede politische Tätigkeit verboten und sie zudem zur staatsfeindlichen Partei erklären lassen. „Die Sozialdemokratie leistet dennoch Widerstand: im Untergrund und aus dem Exil“, schreibt der Joutrnalist weiter. In Berlin seien die Mitglieder des Parteivorstands der SPD von Nazi-Schergen überrascht worden. Paul Löbe, Max Westphal, Franz Künstler und Paul Szillat seien misshandelt und verhaftet worden. Johannes Stelling, früherer Ministerpräsident von Mecklenburg-Schwerin, ist von SA-Männern erschlagen worden. Mit der Machtübernahme der NAZIS begann 1933 die erbarmungslose Verfolgung politischer Gegner. Sie verhafteten, folterten und töteten Intellektulle, Gewerkschafter und Sozialdemokraten. Darunter auch Johannes Stelling, der erste SPD-Ministerpräsident von Mecklenburg-Schwerin. Auch der NDR hatte am 07.02.2023 darüber berichtet https://www.ndr.de/geschichte/koepfe/Johannes-Stelling-Gefoltert-ermordet-versenkt,stelling120.html. Als einziges Vorstandsmitglied entkommt Erich Rinner nach Prag“, hier der Originalbericht https://www.vorwaerts.de/geschichte/der-tag-dem-die-spd-verboten-wurde-und-im-untergrund-weiterlebte

Die Sorge: Kann sich die „Machtergreifung“ wiederholen?
In der Geschichte von 1933 bis 2025 wird in VORWÄRTS auch daran erinnert, dass Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt und damit das Ende der ersten deutschen Demokratie besiegelt wurde. Es sei keine „Machtergreifung“, sondern eine „Machtübertragung“ gewesen, schreibt die VORWÄRTS weiter. Gleichzeitig wurde die Sorge geäußert: Könnte sich ähnliches heute wiederholen? Die Geschichte laut VORWÄRTS „1930 begann also der Endkampf um die Republik mit den Präsidialkabinetten, als Regierungen sich nicht auf das Parlament, sondern auf den machtvollen Reichspräsidenten stützten. Dieses Amt bekleidete der 1925 vom Volk gewählte Paul von Hindenburg, dem die Republik wahrlich keine Herzenssache gewesen sei. Unter ihm vollzog sich die Entdemokratisierung. Er ermächtigte Reichskanzler Franz von Papen, die demokratische Bastion Preußen zu schleifen: Die Regierung des Sozialdemokraten Otto Braun wurde am 20. Juli 1932 widerrechtlich abgesetzt – ohne Gegenwehr der zu diesem Zeitpunkt schon geschwächten republikanischen Kräfte. Die antidemokratische Rechte nutzte den Staatsstreich, um die Ämter von missliebigen (Sozial-)Demokraten zu „säubern“. Als Papen mit dem Versuch scheiterte, die NSDAP über eine Einbindung in die Regierung zu „zähmen“, und auch sein Nachfolger Kurt von Schleicher nach einem achtwöchigen Intermezzo ebenfalls die Segel streichen musste, setzte die Kamarilla um Hindenburg voll auf Hitler. Auch führende Industrielle forderten den altersschwachen Reichspräsidenten auf, nun endlich den Mann aus Braunau zu berufen. So geschah es“. Am 30. Januar 1933 bekam Adolf Hitler die Reichskanzlerschaft in den Schoß gelegt.
Und heute? ‚Es fragen sich inzwischen Viele: Wie konnte es zu den derzeitigen Entwicklungen wie damals kommen? Und: kann sich die Machtergreifung wiederholen? Die Demokratie befinde sich immer mehr in einer Verteidigungsposition, schreibt VORWÄRTS weiter. Die Zivilgesellschaft habe durch Proteste von Millionen bewiesen, dass sie sich jenen entgegenstellt, die in Hinterzimmern Remigrationszenarien entwerfen und so an den Grundfesten der Demokratie rütteln. „Nun ist es an der Politik, getragen von diesem breiten demokratischen Konsens über Parteien und Milieus hinweg, diesen Gegnern mit allen Mitteln des Rechtsstaates konsequent zu begegnen. Sonst verpufft der öffentliche Protest“, hier der Originalbericht dazu https://www.vorwaerts.de/geschichte/hitler-der-macht-kann-sich-die-machtergreifung-wiederholen
Foto: Archiv von VORWÄRTS













