Ehrung durch Justizminister Mertin
„Gut ausgebildete, hoch motivierte und engagierte Rechtsanwaltsfachangestellte sind das Aushängeschild jeder Anwaltskanzlei“, betonte Justizminister Herbert Mertin gestern in Landau bei der feierlichen Zeugnisübergabe an Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zur bzw. zum Rechtsanwaltsfachangestellten. „Sie kommen als erstes mit der Mandantschaft in Kontakt, koordinieren Termine und kommunizieren mit den Behörden und Gerichten. Dies stellt eine große Entlastung für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dar, wie ich mich noch aus meiner eigenen Zeit als Rechtsanwalt erinnere“.
Drei Mitglieder des Prüfungsausschusses die Kammermedaille für besondere Verdienste überreicht
Der Minister beglückwünschte die Rechtsanwaltsfachangestellten. „Heute können Sie stolz sein auf Ihre bestandenen Prüfungen. Ihre Ausbildung war vielseitig und anspruchsvoll. Ihr Lehrgang brachte neben den Herausforderungen eines umfangreichen Lernstoffs auch noch pandemiebedingte Einschränkungen mit sich. Diese Situation haben Sie gut gemeistert und sind somit auch für die im Arbeitsalltag immer mal wieder auftretenden Turbulenzen gut gerüstet. Ich wünsche Ihnen für Ihr Berufsleben alles erdenklich Gute“, so der Minister. Der Minister überreichte 30 von insgesamt 47 Absolventinnen und Absolventen die Zeugnisse und ehrte die besten vier Absolventinnen noch einmal besonders. Außerdem erhielten drei Mitglieder des Prüfungsausschusses die Kammermedaille für besondere Verdienste.
Information:
Die Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken ist die gesetzliche Selbstverwaltungskörperschaft der in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Aufgaben der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer sind vielfältig: Sie berät und belehrt unter anderem ihre Mitglieder in Fragen des Berufsrechts, der Zulassung und dem Wiederruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, etc. Außerdem ist die Pfälzische Rechtsanwaltskammer als Ausbildungsbehörde zuständig für die Betreuung der Auszubildenden zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten in ihrem Bezirk sowie der Ausbildungskanzleien.
Rechtsanwaltsfachangestellte/r ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Jahren. Die Ausbildung erfolgt im dualen System. Das bedeutet, dass neben der praktischen Ausbildung in der Kanzlei die örtliche Berufsschule zu besuchen ist. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken https://rak-zw.de/berufswahl/, die wiederum auf http://www.recht-clever.info verweist.
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz
Foto: v.l.n.r. Präsident der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken JR Dr. Thomas Seither, Jennifer Lutz, Leonie Mohr, Minister der Justiz Herbert Mertin, Christina Lauer, Pauline Gries