Verhandlung am 26. März 2020 – Offenlegung der Parteispenden
Vor einigen Tagen hat der Verein abgeordnetenwatch.de vom Bundesverwaltungsgricht in Leipzig eine Ladung zur mündlichen Verhandlung am 26. März 2020 bekommen, wo das oberste deutsche Verwaltungsgericht darüber urteilen wird, ob die Bundestagsverwaltung interne Dokumente zu Parteispenden vor abgeordnetenwatch.de geheimhalten darf oder nicht. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde veröffentlicht. Die Ausgangslage sei ziemlich eindeutig, heißt es in der Petition von abgeordnetenwatch.de. In den ersten beiden Instanzen (Verwaltungsgericht Berlin) und dem (Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg) hat der Verein in allen Punkten gewonnen. Zwei Gerichte haben festgestellt, dass die Transparenzblockade des Bundestages „rechtswidrig“ war. Die Parlamentsverwaltung will die Veröffentlichung der Unterlagen jedoch unter allen Umständen verhindern – deswegen sei sie bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Für abgeordnetenwatch und die Öffentlichkeit seien die Dokumente jedoch wichtig, weil der Verein mit ihnen mehrere fragwürdige Fälle in der Parteienfinanzierung durchleuchten will. Die PETITION kann noch unterzeichnet werden. Es gibt für abgeordentenwatch in Sachen Parteienfinanzierung einiges zu beleuchten, es werden die drei Transparenzhinternisse dafür genannt. Es dürfe sich der Deutsche Bundestag der Kontrolle daher nicht entziehen. Die LIZENZ für die Verbreitung dieser Informationen wurde von creativecommons.org erteilt. (red.)