Justizminister Mertin: Vorbild sein für schlagkräftige Strafverfolgung
Die rheinland-pfälzische Zentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus wird fünf Jahre alt. Sie wurde am 4. Dezember 2017 bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingerichtet. Hintergrund war die starke Zunahme der Zahl der Ermittlungsverfahren wegen terroristischer und extremistischer Tatvorwürfe seit dem Erstarken der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“
in Syrien und dem Irak.
Hierzu erklärte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin heute in Mainz im Rahmen einer Pressekonferenz: „Die Landeszentralstelle hat sich in den letzten fünf Jahren außerordentlich bewährt! Dies mag in der Öffentlichkeit bislang vielleicht gar nicht so bekannt sein. Denn die Strafverfolgung von staatsgefährdenden Delikten kann der Generalbundesanwalt aufgrund seines Evokationsrechts nach § 120 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz jederzeit übernehmen, wenn es zum Beispiel um Delikte geht, die geeignet sind, den Bestand oder die Sicherheit unseres Staates zu beeinträchtigen. Deshalb hat er auch das Verfahren gegen Verantwortliche der Chatgruppe „Vereinte Patrioten“ übernommen; es war ja die Entführung des Bundesgesundheitsministers geplant. In diesem und zahlreichen anderen Fällen haben die Kolleginnen und Kollegen der ZeT wegweisende Arbeit geleistet. Am Beispiel des genannten Ermittlungsverfahrens zeigt sich auch eine neue Tendenz des Rechtsextremismus: Personen, welche die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen, sich aber keinem gängigen politischen Spektrum zuordnen lassen. Seit der Corona-Pandemie nehmen die Verfahren aus der Querdenker- und Reichsbürgerszene und seit Februar 2022 auch Verfahren wegen der Billigung des russischen Angriffs auf die Ukraine zu. In Anbetracht dieser Tendenzen steht die Landeszentralstelle für eine wirkungsvolle Strafverfolgung im Bereich Terrorismus und Extremismus. Sie genießt bundesweit einen exzellenten Ruf“.
Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer: Einen großen Anteil nehmen mittlerweile auch Verfahren wegen Hass und Hetze im Internet ein
Diesem Fazit stimmte auch Herr Generalstaatsanwalt Koblenz, Dr. Jürgen Brauer, zu: „Die Verfahren, die Verbrechen und Vergehen auf dem Gebiet des Staatsschutzes und des Extremismus zum Gegenstand haben, nehmen tendenziell zu: Im Jahr 2020 führte die ZeT 63 Ermittlungsverfahren in diesem Bereich, im Jahr 2021 81 und im Jahr 2022 bislang 68 Verfahren. Diese Verfahren betreffen insbesondere Vorwürfe der Terrorismusfinanzierung, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, aber auch Waffendelikte. Einen großen Anteil nehmen mittlerweile auch Verfahren wegen Hass und Hetze im Internet ein.“
Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Ermittlungsverfahren wegen sog. Hassrede im Internet wurde die Zuständigkeit der ZeT im Juli 2021 erweitert. Seitdem ist die Landeszentralstelle auch zur Verfolgung herausgehobener Verfahren aus dem Bereich Hassrede im Internet landesweit zuständig.
Gesetzesinitiative zum besseren strafrechtlichen Opferschutz im Bundesrat eingebracht
„Die Entscheidung, die Zuständigkeit der Landeszentralstelle auf Hassrede im Internet zu erweitern, hat sich gerade in Anbetracht der Verfahren, die der ZeT im Zusammenhang mit ehrverletzenden Äußerungen im Internet nach der Tötung einer Polizeianwärterin und eines Polizeioberkommissars in Kusel vorgelegt wurden, als richtig erwiesen. Insoweit sind bislang 207 Verfahren gegen identifizierte Beschuldigte und weitere 104 Verfahren, in denen die oder der Beschuldigte bislang nicht identifiziert werden konnte, eingegangen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Gesetzesinitiative zum besseren strafrechtlichen Opferschutz in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener im Bundesrat eingebracht. Erfreulicherweise hat der Bundesrat mit breiter Mehrheit beschlossen, den Gesetzesentwurf beim Bundestag einzubringen. Die von uns vorgeschlagenen Regelungen wären eine echte Erleichterung sowohl für die emotional stark belasteten Angehörigen, als auch für die Strafverfolgungsbehörden“, betonte Minister Mertin. „Ich hoffe, dass der Bundesgesetzgeber die Problematik erkennt und im Interesse eines wirksamen Opferschutzes möglichst bald aufgreift.“
Information:
Die Landeszentralstelle für die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT) wurde zum 5.12.2017 bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingerichtet. Ziel der Einrichtung der ZeT war es, bei einer spezialisierten, mit der entsprechenden Erfahrung ausgestatteten Einheit, die Strukturierung der Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften mit den Sicherheitsbehörden und die Kooperation der Staatsanwaltschaften untereinander und mit dem Generalbundesanwalt dauerhaft sicherzustellen. Der Leiter der ZeT ist Oberstaatsanwalt Christopher do Paço Quesado. Die Zentralstelle ist mit einem Oberstaatsanwalt und einer Oberstaatsanwältin sowie zwei von den Staatsanwaltschaften Koblenz und Trier abgeordneten Staatsanwälten besetzt. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://gstko.justiz.rlp.de/de/zentrale-stellen/landeszentralstelle-zur-bekaempfung-von-terrorismus-und-extremismus/
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz
Foto: v.l.n.r. Oberstaatsanwalt Christopher do Paço Quesado, Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer, Justizminister Herbert Mertin und Oberstaatsanwältin Daniela Fritz