Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft
Ein 40-jährigen Mann aus Otterstadt muss sich ab 27.01.2023 vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal verantworten. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit von März bis Juli 2022 in Otterstadt und Karlsruhe mehrfach während der Führungsaufsicht gegen die Weisung verstoßen zu haben, mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Kontakt aufzunehmen bzw. nicht mit ihnen zu verkehren, ohne eine entsprechende gerichtliche oder behördliche Erlaubnis oder das Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt zu haben. Ihm wird zur Last gelegt, Straftaten, wie z.B. sexueller Missbrauch von Kindern, Erwerb, Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, begangen zu haben. Er soll zu unterschiedlichen Zeiten zu einem 9-jährigen Jungen und dessen 1-jährigem Bruder sowie später zu einem 13-jährigen Jungen sowie zu einem 9-jährigen Mädchen Kontakt aufgenommen, mit ihnen gespielt und diese berührt, und sich in einem Fall einige Minuten allein mit einem Kind in einem Zelt aufgehalten haben, ohne dass die jeweiligen Erziehungsberechtigten von den begangenen Straftaten des Angeklagten Kenntnis hatten. Darüber hinaus sollen sich auf drei verschiedenen Smartphones des Angeklagten insgesamt über 300 Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt befunden haben. Ferner soll der Angeklagte in seiner Wohnung insgesamt ca. 1,2 g Marihuana aufbewahrt haben, ohne eine entsprechende behördliche Erlaubnis zu besitzen.
Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft und befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Zu den aktuellen Tatvorwürfen hat er sich bislang nicht eingelassen.
Verteidiger: Rechtsanwalt Gert Heuer, Ludwigshafen am Rhein
Fortsetzungstermine: Freitag, 10.02.2023, 9:30 Uhr, Freitag, 17.02.2023, 9:30 Uhr, Freitag, 03.03.2023, 9:30 Uhr und Freitag, 17.03.2023, 9:30 Uhr