Eine Unterbringung mit vielen Fragezeichen – Staatsanwaltschaft Landau ermittelt – Landrat Ihlenfeld als Verwaltungsrat des Bezirkstages um Stellungnahme gebeten
Laut Polizeibericht wird ein 30-jähriger Mann gesucht, der aus dem Pfalzklinikum in Klingenmünster geflohen ist. Seit dem 7. September 2026 sei sein Aufenthalt unbekannt, er sei jedoch mittlerweile in Frankreich, im Raum Straßburg gesehen worden. Der 30-Jährige war im Pfalzklinikum Klingenmünster untergebracht, nachdem seine Unterbringung vom Landgericht Landau angeordnet wurde. Laut mehreren Medienberichten sei er u.a. wegen Körperverletzungsdelikten verurteilt worden. Nun wird er von der Polizei gesucht, die Fahndungsmaßnahmen eingeleitet hat und bisher erfolglos blieben. Die Bevölkerung wird daher um Mithilfe gebeten, Hinweise kann man der Polizeiinspektion Bad Bergzabern unter der Tel.Nr. 06343 9334-0 geben. Auch über den Notruf 110 kann man die Polizei verständigen.
Die „unendliche“ Geschichte eines Asylanten?
Laut dem Internetportal https://aktuellinformiert.de/straftaeter-aus-pfalzklinikum-klingenmuenster-geflohen/ habe die Staatsanwaltschaft Landau auf Anfrage hin mitteiltgeteilt, dass es sich bei dem Gesuchten um einen somalischen Staatsangehörigen handele, der 2015 nach Deutschland eingereist sei. Über den Aufenthaltsstatus des Mannes habe die Staatsanwaltschaft keine Auskunft geben können, weil dazu keine Informationen vorliegen. Der 30-Jährige sei vom Landgericht Landau im August 2024 wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht worden, heißt es in dem Medienbericht weiter. Zwei Jahre später habe man ihm Ausgänge im Zuge von Lockerungsmaßnahmen genehmigt. Einen dieser Ausgänge habe er jetzt genutzt, um zu flüchten.
Wie das Internetmedium weiter mitteilt, lasse sich die Geschichte des Gesuchten nach Sichten des Urteils inzwischen besser darstellen. Auffällig sei, dass nicht einmal klar zu sein scheint, ob es sich bei dem Mann tatsächlich um einen somalischen Staatsangehörigen handelt. Denn laut Urteilsbegründung verfüge er über eine weitere Alias-Identität mit angegebener äthiopischer Staatsangehörigkeit. Die deutschen Behörden scheinen sich jedoch darauf geeinigt zu haben, dass von einer somalischen Staatsangehörigkeit ausgegangen wird. Der 30-Jährige sei ein streng gläubiger Muslim. Er trinke keinen Alkohol und nehme auch keine Drogen. In Somalia sei er nie psychisch krank gewesen.
All diese Ungereimtheiten hat nun auch NACHRICHTEN REGIONAL aufgegriffen und zum Anlass genommen, um eine Presseanfrage an die Landauer Staatsanwaltschaft, das Pfalzklinikum in Klingenmünster sowie an den Vorsitzenden des Verwaltungsrat des Bezirkstag Pfalz, Landrat Hans-Ulich Ihlenfeld zu richten. Die Trägerschaft des Pfalzklinikums in Klingenmünster fällt in den Aufgabenbereich des Bezirkstages Pfalz. NR bleibt auch an diesem Fall dran und wird seine Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.










