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3. Mai: Welttag der Pressefreiheit – Das Recht der freien Meinungsäußerung ist ein demokratisches Grundrecht

by Karin Hurrle
03.05.2026
in Wissenswertes
Lesezeit: 4 mins read
3. Mai: Welttag der Pressefreiheit – Das Recht der freien Meinungsäußerung ist ein demokratisches Grundrecht
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Gedenktag an verfolgte und ermordete Journalistinnen und Journalisten

Wo Medien nicht über Unrecht, Machtmissbrauch oder Korruption berichten können, findet weder öffentliche Kontrolle noch freie Meinungsbildung statt. Wo Menschen ihre Meinung nicht frei äußern können, werden auch andere Menschenrechte verletzt. Demokratische Gesellschaften brauchen freie Medien. Sie fungieren gewissermaßen als ihre Transmissionsriemen: Durch die Medien lernen wir unsere Politikerinnen und Politiker kennen, blicken auf die Proteste von Hongkong bis Iran, erfahren über die Lage in griechischen Flüchtlingscamps und im Nahen Osten. Aktuelle Entwicklungen im Ukraine-Krieg und sämtliche Entscheidungen des Bundes und der Länder erfahren wir aus den Medien. Und diejenigen, die in der Politik Entscheidungen treffen, lernen hier über uns, ihr Volk – darüber, wie eine Krankenpflegerin über ihre Bezahlung denkt, was Friday-for-Future-Demonstrierende von der Klimapolitik erwarten oder was Lehrkräfte für digitalen Unterricht brauchen.

Am 3. Mai ist Internationaler Tag der Pressefreiheit. An diesem Tag wird unter anderem verfolgter und ermordeter Journalistinnen und Journalisten gedacht. Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht in demokratischen Ländern. Medien müssen frei, vielfältig und unabhängig berichten können, um in der Lage zu sein, die Öffentlichkeit zu informieren, Missstände aufzuzeigen und zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen. Doch weltweit ist die Pressefreiheit bedroht. Das teilt die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg mit.

Der Internationale Tag der Pressefreiheit macht jährlich am 3. Mai darauf aufmerksam, welche grundlegende Bedeutung eine freie Berichterstattung für Demokratien hat und wo die Pressefreiheit weltweit verletzt wird. Der Gedenktag ist auf Empfehlung der UNESCO im Dezember 1993 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingeführt worden. Das Datum erinnert an den Jahrestag der Deklaration von Windhoek (Namibia) am 3. Mai 1991. In dieser Erklärung haben afrikanische Medienschaffende freie, unabhängige und pluralistische Medien in Afrika sowie weltweit gefordert.

Das Recht der freien Meinungsäußerung – dazu zählt auch die Pressefreiheit – ist ein demokratisches Grundrecht. Die Pressefreiheit stellt sicher, dass alle Reporterinnen und Reporter frei ihre Meinung äußern können. Die Massenmedien kommunizieren die Anliegen all dieser Menschen und bringen Diskurse in Gang, in denen die unterschiedlichen Interessen in einer Gesellschaft erkennbar werden, die es dann politisch auszutarieren gilt. Presse- und Meinungsfreiheit sind Kinder der Aufklärung. Am Ende des 18. Jahrhunderts wurden diese Bürgerrechte erstmals in moderne Staatsverfassungen aufgenommen. Heute gehören sie zum Fundament jeder demokratischen Verfassung. Die Arbeit der rund 45.000 festangestellten und der etwa 40.000 freien Journalistinnen und Journalisten in Deutschland hat eine zentrale Funktion für die Gesellschaft. Neben ihrer Artikulationsfunktion besteht ihr Job unter anderem darin, Missstände zu recherchieren und die Mächtigen zu kontrollieren. Die Presse wird daher auch als die „vierte Gewalt“ im Staat bezeichnet.

Medienschaffende sind in Deutschland für ihre Arbeit mit besonderen Rechten ausgestattet, die im Presserecht festgeschrieben sind. So haben sie gegenüber Behörden und staatlichen Stellen einen Anspruch auf Auskunft. Bei amtlichen Bekanntmachungen müssen die Behörden verschiedene Medien gleichbehandeln. Im Strafverfahren genießen Medienschaffende grundsätzlich ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht, um ihre Informanten zu schützen. Sie müssen Menschen, die ihnen brisante Auskünfte geben und sich dadurch eventuell gefährden, unbedingte Diskretion zusichern können. Wer wäre sonst noch bereit, Journalist:innen etwas anzuvertrauen? 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch: In Deutschland darf sich jeder „Journalistin“ oder „Journalist“ nennen, die oder der publiziert. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt, weil aufgrund der Meinungs- und Pressefreiheit auch ein freier Zugang zum Beruf gewährleistet sein muss. Tatsächlich aber sind viele Journalistinnen und Journalisten zugleich Redakteure und haben ein Volontariat bei einem Medium und davor häufig auch ein Studium absolviert.

Auch die Rechte von Medienschaffenden enden dort, wo die Rechte anderer beginnen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Personen unter anderem davor, dass die Presse in unzulässiger Weise über sie berichtet. Es schützt beispielsweise auch Prominente vor Belästigung durch Paparazzi, vor falscher Presseberichterstattung, vor Indiskretionen und zu tiefgehenden Eingriffen in die Privatsphäre einer öffentlichen Person. Prinzessin Caroline von Monaco prozessierte zu Beginn der 1990er-Jahre hartnäckig gegen die Boulevardpresse. Die Prozesse zogen sich durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dessen Urteil von 2004 brachte für die gesamte europäische Presse erhebliche Einschränkungen bei der Berichterstattung über Details aus dem Privatleben von Prominenten.

Allerdings gilt weiterhin die Faustregel: Je mehr eine Person in der Öffentlichkeit steht, desto eher ist die Veröffentlichung persönlicher Informationen über sie zu rechtfertigen. Ganz klar rechtswidrig sind aber Vorverurteilungen – Stichwort Unschuldsvermutung. Personen, die unter Verdacht stehen oder wegen einer Straftat angeklagt sind, gelten in Deutschland vor dem Gesetz solange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist – und genauso lange müssen Medienschaffende einer verdächtigten Person auch Anonymität zugestehen und dürfen ihre Identität nicht preisgeben.

Die Nichtregierungsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF) erstellt jährlich eine internationale Rangliste der Pressefreiheit. 2026 hat sich die Situation für Journalist:innen weltweit erneut verschlechtert. Zum ersten Mal in der 25-jährigen Geschichte der Rangliste der Pressefreiheit ordnet die Organisation mehr als die Hälfte aller Länder in die beiden schlechtesten Kategorien „schwierig“ und „sehr ernst“ ein. Pressefreiheit sei weltweit auf einem historischer Tiefstand. Grund dafür sind einerseits mangelnde Sicherheit für Medienschaffende und zunehmender Autoritarismus weltweit. Andererseits nimmt der ökonomische Druck auf Journalist:innen weiter zu und beeinträchtigt redaktionelle Unabhängigkeit. 

Die Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen vergleicht die Situation für Journalistinnen, Journalisten und Medien in 180 Staaten und Territorien. Hier können Sie eine interaktive Weltkarte mit der aktuellen Wertung einsehen.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Foto: Wikipedia

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Schlagworte: 3. Mai Welttag der Pressefreiheit - Das Recht der freien Meinungsäußerung ist ein demokratisches GrudrechtGedenktag an verfolgte und ermordete Journalistinnen und Journalisten
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