Beim Kirchgang gilt die 3-G-Regelung sowie Abstandsregeln einhalten
Die neue rheinland-pfälzische 2-G-Corona-Regeln gelten nicht für Gottesdienste in geschlossenen Räumen. Hier gilt die 3-Regelung: Geimpft, Getestet und Genesen. Wer nicht immunisiert ist, muss also beim Kirchgang einen Test vorlegen. Der Leiter des Katholischen Büros in Mainz sieht die 2-G-Regelung kritisch. Einerseits sei die Vorgabe verständlich, andererseits werde damit die Religionsfreiheit eingeschränkt. Laut Rheinpfalz-Bericht vom 25.11.2021 habe der Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium, Denis Alt (SPD), mitgeteilt: „Die 3G-Regel für den Besuch von Kirchen und Glaubenseinrichtungen gewährleistet die Teilhabe von nicht-immunisierten Menschen mit einem negativen Testergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests und trägt dem hohen, verfassungsrechtlich geschützten Gut der Freiheit der Religionsausübung Rechnung“.
Foto: Bistum Aachen