Viele Beschwerden waren unbegründet – Künstlich generierte Inhalte wurden deshalb im vergangenen Jahr in der Präambel des Pressekodex verankert!
In einer Pressemitteilung vom 26.02.2025 wird mitgeteilt, dass der Deutsche Presserat 2024 die bisher höchste Zahl an Rügen in einem Jahr ausgesprochen hat. 86-mal verhängte er seine schärfste Sanktion und übertraf damit den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2023 mit 73 Rügen.
Besonders häufig rügte die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse schwere Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt nach Ziffer 2 des Pressekodex. Dazu gehörten mangelnde Recherche und Überschriften, die nicht ausreichend von Tatsachen gedeckt waren. 38-mal erteilte der Presserat für solche Verstöße eine öffentliche Rüge. „Leserinnen und Leser reagieren sehr aufmerksam auf mögliche Fehler in der Berichterstattung“, so der Sprecher des Presserats Manfred Protze. An zweiter Stelle mit 27 Rügen standen Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes nach Ziffer 8, etwa, wenn Redaktionen Fotos von Opfern von Straftaten zeigten, ohne vorher das Einverständnis der Angehörigen eingeholt zu haben.
Insgesamt gingen beim Presserat im vergangenen Jahr 2.215 Einzelbeschwerden ein, wieder mehr als 2023 mit 1.850 Beschwerden. Ein gutes Drittel der 559 in den Ausschüssen behandelten Beschwerden bewertete der Presserat als unbegründet. In diesen Fällen waren pointierte Meinungsäußerungen presseethisch nicht zu beanstanden. Weitere 507 Beschwerden stufte der Presserat bereits in der Vorprüfung als offensichtlich unbegründet ein und bestätigte die Berichterstattung damit als presseethisch zulässig.

Bilanz des Geschäftsführers Roman Portack: Redaktionen tragen Verantwortung für ihre Glaubwürdigkeit
In Zeiten, in denen die Grenzen zwischen tatsachenbasierten Meinungen und Falschbehauptungen verschwimmen, tragen die Medien umso mehr Verantwortung für ihre Glaubwürdigkeit. Medien dürfen polemisieren und polarisieren – und auch unpopuläre und extreme Standpunkte vertreten. Das ist das Wesen der Pressefreiheit. Für Meinungen und Bewertungen besteht in der Spruchpraxis des Presserats deshalb ein weiter Spielraum. Als freiwillige Selbstregulierung der Print- und Onlinemedien überprüfen wir jedoch, ob Tatsachenbehauptungen belegt sind oder ob sie die Leserschaft in die Irre führen. Oftmals waren die 2024 eingereichten Beiträge ausreichend von Fakten gedeckt, und wir haben entsprechende Beschwerden zurückgewiesen. In etlichen Fällen waren zugespitzte und verkürzende Schlagzeilen jedoch nicht genügend von Tatsachen untermauert.
Die Prüfung von Fakten sollte oberste Priorität haben 2024 hat der Presserat 86-mal seine schärfste Sanktion, die öffentliche Rüge, erteilt – so oft wie nie zuvor. Mehr als jede dritte Rüge bezog sich auf schwere Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt. Oft ging es um sachliche Fehler, aber auch um ungeprüfte Schätzungen und Spekulationen. Die zahlreichen Beschwerden zeigen, dass die Leserschaft besonders sensibel auf Sorgfaltspflichtverstöße in der Berichterstattung reagiert. Die Prüfung und wahrheitsgetreue Wiedergabe von Fakten sollte oberste Priorität haben. Dies gilt umso mehr, wenn Aufgaben in Redaktionen zunehmend von Künstlicher Intelligenz erledigt werden. Die Verantwortung der Redaktionen auch für künstlich generierte Inhalte wurde deshalb im vergangenen Jahr in der Präambel des Pressekodex verankert und damit besonders hervorgehoben.
Hier geht’s zum Jahresbericht: https://www.presserat.de/files/presserat/bilder/Downloads%20Jahresberichte/DPR-Jahresbericht%202024_BF.pdf
Foto: ©Verena Brüning/Presserat
Bildunterschrift: Im September 2024 gewähltes Penum des Presserates