Vielfältige Aktionen rund um den Erdball
Am 17. Mai, dem internationalen Aktionstag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie, wird weltweit auf die noch immer nicht vollständig überwundene Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen aufmerksam gemacht, deren sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität nicht der heterosexuell geprägten Norm entspricht. Durch vielfältige Aktionen – rund um den Erdball – wird an diesen Tag erinnert. Am 17. Mai 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten. Seit 2005 wird der Tag in Erinnerung an dieses Datum als Aktionstag begangen.
Gut vier bis zehn Prozent der Bevölkerung seien Umfragen und Schätzungen zufolge homosexuell und fühlten sich zu Personen des gleichen Geschlechts sexuell hingezogen, teilt die Bundeszentrale für politische Bildung am 14.05.2024 in einer Presseerklärung mit. Lange Zeit war Homosexualität in Deutschland strafbar. 1871 wurde gerade im gegründeten Kaiserreich der Paragraph 175 im Reichsstrafgesetzbuch eingeführt. Sogenannte „widernatürliche Unzucht“ zwischen Männern war dennoch ab Januar 1872 mit einer Haftstrafe zu ahnden. Bis zum Ende des Kaiserreichs 1918 hatte dies die Verurteilung von knapp 10.000 Männern zur Folge.
In der Weimarer Republik bestand der Paragraph fort und wurde 1935 von den Nationalsozialisten noch verschärft. Alleine der bloße Verdacht konnte fortan mit zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Die meisten Schätzungen gehen davon aus, dass während des Nationalsozialismus rund 50.000 Männer aufgrund des Paragraphen 175 inhaftiert und Tausende in Lagern ermordet wurden. Die diskriminierende Regelung blieb in der Bundesrepublik bestehen. Noch im Jahre 1957 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Strafbarkeit männlicher Homosexualität für mit dem Grundgesetz vereinbar. Erst 1969 beschloss der Bundestag, einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Männern über 21. Jahren straflos zu stellen. Dennoch dauerte es bis 1994, bis der Paragraph 175 ganz abgeschafft und das Mindestalter für sexuelle Handlungen für homosexuelle Männer dem für heterogene Kontakte gleichgestellt wurde.
Die DDR hatte die strenge Auslegung des Paragraphen 175 bereits im Jahre 1957 ausgesetzt. Fortan wurden homosexuelle Handlungen zwischen Männern kaum noch bestraft. 1968 wurde der Paragraph mit der Einführung des neues Strafgesetzbuches der DDR gestrichen, allerdings eine Sonderregelung zur Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen an Jugendlichen aufgenommen. Letztere wurde 1988 aufgehoben.
Trotz aller Gesetzesänderungen ist Homosexualität in vielen Ländern noch immer verboten. Es werden queere Menschen in vielen Ländern der Welt legal diskriminiert oder sogar verfolgt. Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen wurden nach der Datenerhebung von ILGA-Angaben zuletzt in weltweit 60 Ländern vom Gesetzgeber kriminalisiert. In sieben Staaten sieht der Gesetzgeber laut ILGA für gleichgeschlechtlichen Sex sogar die Todesstrafe vor, zumindest unter bestimmten Unständen. Doch noch immer dürfen homosexuelle Paare einer ILGA-Erhebung zufolge weltweit nur in 35 Staaten heiraten.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung Berlin: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/548455/17-mai-internationaler-aktionstag-gegen-homo-bi-inter-und-transphobie
Foto: Paul Korecky from Wien, AT (WIKIPEDIA)